Fotografie

Filme

Hochzeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Dienstleistungen und Angebote von Runningfilms (im Folgenden: „Auftragnehmer" oder „wir"), betrieben von Eliad Renner, im Bereich:

  • Filmproduktion und Videoproduktion

  • Videografie und Eventbegleitung

  • Fotografie und Bildbearbeitung

  • Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign, VFX)

  • Konzeption und Kreativberatung

  • Weitere verwandte audiovisuelle und kreative Dienstleistungen

Mit der Beauftragung von Runningfilms erklärt sich der Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde" oder „Sie") mit diesen Bedingungen unwiderleglich einverstanden.

Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäss OR Art. 1) oder juristische Personen sind. Für Verbraucher können bestimmte Regelungen abweichen.

Kontakt & Impressum: Alle Kontaktangaben und weitere Informationen zum Anbieter finden Sie im Impressum dieser Website.


2. Leistungsumfang

2.1 Individuelle Vereinbarung

Runningfilms bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:

  • Projektplanung und Konzeptentwicklung

  • Pre-Production (Recherche, Drehplan, Casting, Locations)

  • Produktion (Kamera, Ton, Lichttechnik, Drehmanagement)

  • Post-Production (Schnitt, Farbkorrektur, Sound, Grafik)

  • Bereitstellung und Lieferung finaler Dateien

Der genaue Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart und in schriftlicher Form festgehalten durch:

  • Ein verbindliches Angebot

  • Eine Auftragsbestätigung

  • Einen separaten Dienstleistungsvertrag

  • Ein Projekt-Briefing-Dokument

Sofern die Leistungen nicht schriftlich festgehalten sind, können Abweichungen zu dem ursprünglichen Angebot geltend gemacht werden.


2.2 Verfügbarkeit und Kapazitäten

Runningfilms bemüht sich, alle Projekte in der vereinbarten Zeit umzusetzen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können Engpässe entstehen. Terminzusagen sind grundsätzlich unter Vorbehalt disponibel.


3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten

Alle Angebote von Runningfilms sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. „verbindliches Angebot" oder Angabe einer Gültigkeitsdauer).


3.2 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:

  1. Schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden

  2. Tacit Acceptance: Wenn Runningfilms mit der Umsetzung eines Projekts im Auftrag des Kunden beginnt, ohne dass vorher ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde

  3. Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien


3.3 Vertragsbestandteile

Der Vertrag oder die Auftragsbestätigung muss enthalten:

  • Beschreibung der Leistungen

  • Preis und Zahlungsbedingungen

  • Termine (Drehtermine, Abgabetermine)

  • Verwendungsrechte und Lizenzen

  • Besondere Anforderungen oder Einschränkungen


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Auftragnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.


4.2 Preisbestandteile

Der Preis umfasst grundsätzlich:

  • Die vereinbarte Arbeitszeit

  • Materialkosten (soweit angegeben)

  • Weitere Reisekosten werden nach Kostenaufwand abgerechnet

Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders angegeben):

  • Besondere Ausrüstung oder Spezialeffekte

  • Zusätzliche Schnittdurchgänge über die vereinbarten Revisionen hinaus

  • Besondere Locations oder Genehmigungen

  • Talent, Schauspieler oder weitere Crew

  • Musik-Lizenzen oder Stock-Material

  • Hochwertige Dateiformate (4K, RAW, ProRes, etc.) können als Zusatzleistung berechnet werden


4.3 Anzahlung und Zahlungsplan

Runningfilms behält sich vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen:

  • Bei Kleinprojekten: 30–50% des Gesamtpreises

  • Bei grösseren Produktionen: 50% des Gesamtpreises vor Projektstart

Die restliche Vergütung ist nach Abschluss des Projekts und erfolgter Rechnungsstellung fällig.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum

  • Zahlungsart: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto

  • Bei internationalen Kunden: Vorauskasse erforderlich


4.4 Teilzahlungen und längerfristige Projekte

Bei längerfristigen oder umfangreichen Produktionen (mehrere Drehtagre, mehrteilige Projekte) können folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:

  • 1. Anzahlung: 50% vor Projektstart

  • 2. Anzahlung: 30% nach Abschluss des Drehens

  • 3. Zahlung: 20% nach Ablieferung finaler Schnitte

Exakte Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.


4.5 Verspätete Zahlungen

Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet:

  • 1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeitsdatum

  • 2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeitsdatum

  • Verzugszinsen: 5% pro Jahr auf den rückständigen Betrag (gemäss OR Art. 104)

Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich Runningfilms das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.


5. Mitwirkungspflichten und Materialbereitstellung durch den Kunden

5.1 Informations- und Materialbereitstellung

Der Kunde verpflichtet sich, folgende Informationen und Materialien rechtzeitig und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen:

  • Genaue Projektbeschreibung und Ziele

  • Texte, Skripte, Manuskripte

  • Logos, Bilder, Video-Rohschnitte oder sonstige Materialien

  • Zugangsdaten zu Locations oder Studios

  • Kontaktdaten relevanter Ansprechpersonen

  • Alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben

Frist: Materialien müssen mindestens 5 Werktage vor Projektbeginn bereitgestellt sein.


5.2 Fehlende Mitwirkung und Verzögerungen

Falls der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt:

  • Terminverschiebung: Runningfilms kann den Projekttermin verschieben

  • Zusätzliche Kosten: Wartezeiten und Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt (CHF 50–150/Stunde je nach Aufwand)

  • Projektabbruch: Bei wiederholtem Verstoß kann Runningfilms das Projekt abbrechen und bereits geleistete Arbeiten in Rechnung stellen


5.3 Rechtmässigkeit und Freigaben

Der Kunde bestätigt, dass:

  • Alle bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Musik, Videos) urheberrechtlich freigegeben sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen

  • Alle Personen, die in Filmen oder Fotos erscheinen, ihre Zustimmung erteilt haben (siehe auch Punkt 5.4)

  • Keine Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden

  • Runningfilms wird schadlos gehalten, falls diese Bestätigung falsch ist


5.4 Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, schriftliche Zustimmungen (Model Releases) von allen Personen zu erhalten, die in Filmen oder Fotos erscheinen sollen.

Runningfilms stellt dem Kunden auf Anfrage eine Muster-Zustimmung zur Verfügung.

Falls der Kunde keine Zustimmungen bereitstellt, ist Runningfilms nicht berechtigt, die Aufnahmen zu verwenden und kann diese Szenen schneiden oder pixelieren.


6. Änderungen und Zusatzleistungen

6.1 Änderungswünsche nach Projektbeginn

Änderungswünsche während oder nach Projektbeginn sind möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden und können zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Terminverschiebung: Der ursprüngliche Liefertermin kann sich verschieben

  • Zusätzliche Kosten: Änderungen werden mit CHF 50–150 pro Stunde (je nach Komplexität) berechnet

  • Neue Angebotserteilung: Bei umfangreichen Änderungen wird ein neues Angebot erstellt


6.2 Scope Creep und Revisionen

Der Preis bezieht sich auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung.

Revisionrunden sind begrenzt:

  • Im Preis enthalten sind üblicherweise 2–3 Revisionsrunden (je nach Projektart)

  • Jede weitere Revision wird mit CHF 75–150/Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt

  • Eine Revisionrunde ist definiert als: Ein Durchgang durch das Material mit Anmerkungen des Kunden


6.3 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Beispiele: Zusätzliche Drehtage, erweiterte Schnitte, VFX-Arbeiten, Musik-Produktion, Grafikdesign, erweiterte Farbkorrektur


7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht und Eigentum

Alle von Runningfilms erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht gemäss URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte):

  • Filme, Videos und Schnitte

  • Fotografien und Bilder

  • Grafiken und Animationen

  • Musik und Sounddesign (sofern vom Auftragnehmer produziert)

  • Konzepte und kreative Ideen

Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer (Runningfilms).


7.2 Nutzungsrechte (Lizenzierung)

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang:

Standard-Lizenz:

  • Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Hochzeitsvideo für private Vorführung)

  • Verbreitung im ursprünglich geplanten Medium (z. B. Online-Plattformen, Social Media)

  • Räumlich: Weltweit

  • Zeitlich: Unbegrenzt

Einschränkungen:

  • Keine Änderung oder Bearbeitung ohne Genehmigung

  • Keine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf

  • Keine Nutzung zur Bewerbung von konkurrierenden Dienstleistern

Erweiterte Lizenzen (z. B. kommerzielle Nutzung, exklusive Nutzungsrechte) werden separat verhandelt und sind teurer.


7.3 Nutzung durch Runningfilms

Runningfilms behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden:

  • Portfolio und Website: Ausschnitte oder Auszüge auf der eigenen Website

  • Social Media: Instagram, YouTube, LinkedIn (mit Credit/Verlinkung)

  • Werbung: In Bewerbungsmaterialien für ähnliche Projekte

  • Auszeichnungen: Einreichung bei Film- oder Fotofestivals

Ausnahme: Falls der Kunde dies explizit schriftlich ablehnt, wird diese Nutzung nicht erfolgen (z. B. bei vertraulichen Firmenvideos).


7.4 Musik und Stockmaterial

Musik und Soundeffekte:

  • Falls Runningfilms lizenzfreie Musik oder Sound-Effekte verwendet, trägt der Auftragnehmer die Kosten für diese Lizenzen

  • Die Lizenzen gelten für den vereinbarten Verwendungszweck

  • Für kommerzielle oder erweiterte Nutzung müssen zusätzliche Lizenzen erworben werden

Stock-Footage und Bilder:

  • Falls Stock-Footage oder lizenzierte Bilder verwendet werden, werden diese Kosten separat abgerechnet

  • Die Lizenz gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck


7.5 Moral Rights (Urheberpersönlichkeitsrechte)

Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberpersönlichkeitsrechte vor:

  • Recht auf Namensnennung (Credit)

  • Recht auf Werkintegrität (Schutz vor Verstümmelung)

  • Recht, das Werk nicht veröffentlichen zu lassen

Der Kunde verpflichtet sich, Runningfilms in den Credits zu nennen oder auf entsprechende Anfrage hin angemessene Credits zu platzieren.


8. Zahlungsweisen und Abrechnungen

8.1 Rechnungsstellung

Rechnungen werden nach Projektabschluss oder gemäss Zahlungsplan ausgestellt.

Jede Rechnung mmt folgende Informationen:

  • Rechnungsnummer und Datum

  • Beschreibung der Leistungen

  • Anzahl geleisteter Stunden oder Flatrate

  • Preis und Steuersätze

  • Zahlungsfrist (30 Tage)

  • Zahlungsdetails


8.2 Zusätzliche Ausgaben und Nebenkosten

Falls während des Projekts unerwartete Zusatzkosten entstehen (z. B. Parkgebühren, Permits, Übernachtungen), wird der Kunde vorab informiert und muss diese Kosten akzeptieren.

Diese werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.


9. Lieferung und Abnahme

9.1 Lieferumfang und Format

Der Auftragnehmer liefert die finalen Dateien in folgendem Standard-Format:

  • Video: Hochaufgelöst (mindestens 1080p), H.264-Codec, MP4-Container

  • Bilder: JPG-Format (hochaufgelöst, sRGB-Farbraum)

  • Weitere Formate: Auf Anfrage gegen Zusatzgebühr

Besondere Formate (4K, RAW, ProRes, DCP) werden als Zusatzleistung berechnet (CHF 100–500 zusätzlich).


9.2 Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt:

  • Nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Anzahlung

  • Nach Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden

Lieferfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Bemühen eingehalten.

Bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.


9.3 Abnahme und Gewährleistung

Der Kunde hat das Recht, die finalen Dateien zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden:

  • Der Kunde meldet Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt

  • Runningfilms beseitigt berechtigte Mängel kostenlos

  • Nach Behebung der Mängel gilt das Werk als abgenommen

Abnahme nach 7 Tagen ohne Beanstandung: Das Werk gilt als akzeptiert.


10. Stornierung, Terminabsagen und Rücktritt

10.1 Stornierung durch den Kunden

Falls der Kunde ein bestätigtes Projekt storniert oder verschiebt:

Zeitpunkt Erstattung Mehr als 30 Tage vor Projektstart 100% Erstattung (abzüglich Admin-Gebühren CHF 50) 15–30 Tage vor Projektstart 50% Erstattung der Anzahlung Weniger als 14 Tage vor Projektstart Keine Erstattung. Volle Rechnung wird gestellt Am Projekttag oder später Volle Rechnung wird gestellt plus Ausfallentschädigung


10.2 Ausfallentschädigung

Falls der Kunde den Termin ohne ausreichenden Grund kurzfristig absagt oder verschiebt:

  • Runningfilms kann eine Ausfallentschädigung fordern

  • Diese entspricht den bereits reservierten Kapazitäten und entgangenen Gewinnen

  • Üblicherweise 30–100% des vereinbarten Honorars


10.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmen

Runningfilms behält sich das Recht vor, von einem Projekt zurückzutreten, falls:

  • Der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt

  • Der Kunde Zustimmungen oder Materialien nicht bereitstellt

  • Der Kunde illegale Handlungen oder Zensur verlangt

  • Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen

Im Falle des Rücktritts:

  • Bereits geleistete Arbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt

  • Der Kunde erstattet die Anzahlung nicht


11. Haftung und Schadensersatz

11.1 Haftungsbeschränkung

Runningfilms haftet nur für Schäden, die durch:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden

  • Dies entspricht Schweizer Recht (OR Art. 99, 100)

Für folgende Schäden besteht KEINE Haftung:

  • Technische Ausfälle oder Serverausfälle

  • Datenverlusten (Backups sind nicht garantiert)

  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien)

  • Wetterbedingungen, die Außenaufnahmen unmöglich machen

  • Kurzfristige Ausfälle von Crew-Mitgliedern

  • Geräteausfälle während der Produktion (sofern Ersatz bereitgestellt wird)


11.2 Entschädigung im Schadensfall

Falls Runningfilms haftet, ist die Entschädigung begrenzt auf:

  • Direktschäden: Maximal die Höhe der bereits gezahlten Honorare

  • Keine Entschädigungen für: Entgangene Gewinne, Produktionsverzögerungen, immaterielle Schäden


11.3 Dokumentation und Backups

Runningfilms speichert Projektdateien während und nach der Produktion:

  • Während der Produktion: Auf verschlüsselten externen Festplatten

  • Nach Projektabschluss: Für 3 Monate, dann Löschung

  • Längerfristige Archivierung: Kann gegen Zusatzgebühr (CHF 50/Monat) vereinbart werden

Der Kunde ist selbst verantwortlich, umgehend nach Erhalt eine Sicherungskopie anzulegen.


12. Versicherung und Sachschäden

12.1 Haftpflichtversicherung

Runningfilms ist haftpflichtversichert für:

  • Persönliche Verletzungen

  • Sachschäden durch Runningfilms oder dessen Equipment

  • Haftung für Dritte

Die Versicherung deckt grundsätzlich bis CHF 1 Million pro Schadensfall.


12.2 Equipment und Sachschäden

Falls während der Produktion Equipment des Kunden beschädigt wird (z. B. Location-Schaden), bemüht sich Runningfilms, die Versicherung einzubeziehen.

Der Kunde sollte vor dem Drehtag prüfen, ob eine zusätzliche Produktionsversicherung nötig ist (z. B. für teure Locations oder Equipment).


13. Datenschutz und Datensicherheit

Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung dieser Website geregelt.

Zusätzlich:

  • Kundendaten: Werden ausschliesslich für die Projektabwicklung verwendet

  • Projektdateien: Werden nach 3 Monaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben


14. Verwendbarkeit und Qualitätsstandards

14.1 Professionelle Standards

Runningfilms arbeitet nach internationalen professionellen Standards:

  • Industriestandard-Ausrüstung und Software

  • Professionelle Produktionstechniken

  • Beachtung von Best Practices in Videografie und Fotografie

Es werden jedoch keine absoluten Qualitätsgarantien gegeben, da Kreativarbeit subjektiv ist.


14.2 Künstlerische Freiheit

Runningfilms behält sich künstlerische Freiheit vor, sofern dies nicht dem vereinbarten Konzept zuwider läuft:

  • Kadrage und Bildkomposition

  • Schnitt-Rhythmus und Storytelling

  • Farbkorrektur und visueller Stil


15. Besondere Projekttypen

15.1 Hochzeiten und Events

Besonderheiten:

  • Der Termin ist fix und kann nicht verschoben werden

  • Rücktritt durch den Kunden: Volle Zahlungspflicht (siehe Punkt 10)

  • Backup-Gerät: Ein zweites Kamera-System wird immer mitgebracht

  • Rohschnitt: Wird üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen geliefert


15.2 Unternehmensvideos und Kampagnen

  • Der Leistungsumfang wird sehr detailliert im Angebot festgehalten

  • Mehrere Revisionen sind üblich und begrenzt auf 2–3 Durchgänge

  • Jede zusätzliche Revision wird zusätzlich berechnet


15.3 Social-Media-Content

  • Formate und Länge werden im Angebot spezifiziert

  • Häufige und schnelle Revisionen sind möglich (bis 5 Runden im Paket)

  • Über 5 Revisionen hinaus: CHF 50/Stunde


16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

16.1 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer und der Kunde behandeln Projektinformationen, Inhalte und Geschäftsdaten als vertraulich.

Ausnahmen:

  • Verwendung zu Referenzzwecken (sofern nicht ausdrücklich untersagt)

  • Erforderliche Offenlegungen gegenüber Behörden oder Gerichten

  • Offenlegung gegenüber Subunternehmern oder Dienstleistern (mit Geheimhaltungsverpflichtung)


16.2 Non-Disclosure Agreement (NDA)

Falls ein Projekt besonders vertraulich ist, kann ein separates NDA unterzeichnet werden.


17. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht

17.1 Gesamter Vertrag

Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Projekt-Briefing den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.

Mündliche Absprachen sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.


17.2 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.


17.3 Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere:

  • Obligationenrecht (OR)

  • Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG)

  • Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)

Gerichtstand: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers oder, sofern dieser im Ausland ist, das Gericht in Thun (Kanton Bern, Schweiz).


17.4 Streitbeilegung

Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Parteien, eine Einigung im direkten Gespräch zu erreichen.

Falls dies nicht gelingt, kann die Sache dem Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt werden.


17.5 Änderungen dieser AGB

Runningfilms behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen gelten für zukünftige Projekte.

Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig waren.


18. Kontakt und Beschwerdeverfahren

18.1 Beschwerde und Reklamation

Falls der Kunde mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist:

  1. Mündliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt

  2. Schriftliche Beschwerde mit konkreter Beschreibung der Mängel

  3. Lösungsversuch: Runningfilms reagiert innerhalb von 5 Arbeitstagen


18.2 Kontakt

E-Mail: eliad.renner@bluewin.ch
Telefon: 077 511 21 26
Adresse: Eliad Renner, Fellerstrasse 9, 3604 Thun, Schweiz

Gültig ab: April 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Dienstleistungen und Angebote von Runningfilms (im Folgenden: „Auftragnehmer" oder „wir"), betrieben von Eliad Renner, im Bereich:

  • Filmproduktion und Videoproduktion

  • Videografie und Eventbegleitung

  • Fotografie und Bildbearbeitung

  • Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign, VFX)

  • Konzeption und Kreativberatung

  • Weitere verwandte audiovisuelle und kreative Dienstleistungen

Mit der Beauftragung von Runningfilms erklärt sich der Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde" oder „Sie") mit diesen Bedingungen unwiderleglich einverstanden.

Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäss OR Art. 1) oder juristische Personen sind. Für Verbraucher können bestimmte Regelungen abweichen.

Kontakt & Impressum: Alle Kontaktangaben und weitere Informationen zum Anbieter finden Sie im Impressum dieser Website.


2. Leistungsumfang

2.1 Individuelle Vereinbarung

Runningfilms bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:

  • Projektplanung und Konzeptentwicklung

  • Pre-Production (Recherche, Drehplan, Casting, Locations)

  • Produktion (Kamera, Ton, Lichttechnik, Drehmanagement)

  • Post-Production (Schnitt, Farbkorrektur, Sound, Grafik)

  • Bereitstellung und Lieferung finaler Dateien

Der genaue Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart und in schriftlicher Form festgehalten durch:

  • Ein verbindliches Angebot

  • Eine Auftragsbestätigung

  • Einen separaten Dienstleistungsvertrag

  • Ein Projekt-Briefing-Dokument

Sofern die Leistungen nicht schriftlich festgehalten sind, können Abweichungen zu dem ursprünglichen Angebot geltend gemacht werden.


2.2 Verfügbarkeit und Kapazitäten

Runningfilms bemüht sich, alle Projekte in der vereinbarten Zeit umzusetzen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können Engpässe entstehen. Terminzusagen sind grundsätzlich unter Vorbehalt disponibel.


3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten

Alle Angebote von Runningfilms sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. „verbindliches Angebot" oder Angabe einer Gültigkeitsdauer).


3.2 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:

  1. Schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden

  2. Tacit Acceptance: Wenn Runningfilms mit der Umsetzung eines Projekts im Auftrag des Kunden beginnt, ohne dass vorher ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde

  3. Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien


3.3 Vertragsbestandteile

Der Vertrag oder die Auftragsbestätigung muss enthalten:

  • Beschreibung der Leistungen

  • Preis und Zahlungsbedingungen

  • Termine (Drehtermine, Abgabetermine)

  • Verwendungsrechte und Lizenzen

  • Besondere Anforderungen oder Einschränkungen


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Auftragnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.


4.2 Preisbestandteile

Der Preis umfasst grundsätzlich:

  • Die vereinbarte Arbeitszeit

  • Materialkosten (soweit angegeben)

  • Weitere Reisekosten werden nach Kostenaufwand abgerechnet

Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders angegeben):

  • Besondere Ausrüstung oder Spezialeffekte

  • Zusätzliche Schnittdurchgänge über die vereinbarten Revisionen hinaus

  • Besondere Locations oder Genehmigungen

  • Talent, Schauspieler oder weitere Crew

  • Musik-Lizenzen oder Stock-Material

  • Hochwertige Dateiformate (4K, RAW, ProRes, etc.) können als Zusatzleistung berechnet werden


4.3 Anzahlung und Zahlungsplan

Runningfilms behält sich vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen:

  • Bei Kleinprojekten: 30–50% des Gesamtpreises

  • Bei grösseren Produktionen: 50% des Gesamtpreises vor Projektstart

Die restliche Vergütung ist nach Abschluss des Projekts und erfolgter Rechnungsstellung fällig.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum

  • Zahlungsart: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto

  • Bei internationalen Kunden: Vorauskasse erforderlich


4.4 Teilzahlungen und längerfristige Projekte

Bei längerfristigen oder umfangreichen Produktionen (mehrere Drehtagre, mehrteilige Projekte) können folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:

  • 1. Anzahlung: 50% vor Projektstart

  • 2. Anzahlung: 30% nach Abschluss des Drehens

  • 3. Zahlung: 20% nach Ablieferung finaler Schnitte

Exakte Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.


4.5 Verspätete Zahlungen

Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet:

  • 1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeitsdatum

  • 2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeitsdatum

  • Verzugszinsen: 5% pro Jahr auf den rückständigen Betrag (gemäss OR Art. 104)

Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich Runningfilms das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.


5. Mitwirkungspflichten und Materialbereitstellung durch den Kunden

5.1 Informations- und Materialbereitstellung

Der Kunde verpflichtet sich, folgende Informationen und Materialien rechtzeitig und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen:

  • Genaue Projektbeschreibung und Ziele

  • Texte, Skripte, Manuskripte

  • Logos, Bilder, Video-Rohschnitte oder sonstige Materialien

  • Zugangsdaten zu Locations oder Studios

  • Kontaktdaten relevanter Ansprechpersonen

  • Alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben

Frist: Materialien müssen mindestens 5 Werktage vor Projektbeginn bereitgestellt sein.


5.2 Fehlende Mitwirkung und Verzögerungen

Falls der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt:

  • Terminverschiebung: Runningfilms kann den Projekttermin verschieben

  • Zusätzliche Kosten: Wartezeiten und Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt (CHF 50–150/Stunde je nach Aufwand)

  • Projektabbruch: Bei wiederholtem Verstoß kann Runningfilms das Projekt abbrechen und bereits geleistete Arbeiten in Rechnung stellen


5.3 Rechtmässigkeit und Freigaben

Der Kunde bestätigt, dass:

  • Alle bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Musik, Videos) urheberrechtlich freigegeben sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen

  • Alle Personen, die in Filmen oder Fotos erscheinen, ihre Zustimmung erteilt haben (siehe auch Punkt 5.4)

  • Keine Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden

  • Runningfilms wird schadlos gehalten, falls diese Bestätigung falsch ist


5.4 Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, schriftliche Zustimmungen (Model Releases) von allen Personen zu erhalten, die in Filmen oder Fotos erscheinen sollen.

Runningfilms stellt dem Kunden auf Anfrage eine Muster-Zustimmung zur Verfügung.

Falls der Kunde keine Zustimmungen bereitstellt, ist Runningfilms nicht berechtigt, die Aufnahmen zu verwenden und kann diese Szenen schneiden oder pixelieren.


6. Änderungen und Zusatzleistungen

6.1 Änderungswünsche nach Projektbeginn

Änderungswünsche während oder nach Projektbeginn sind möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden und können zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Terminverschiebung: Der ursprüngliche Liefertermin kann sich verschieben

  • Zusätzliche Kosten: Änderungen werden mit CHF 50–150 pro Stunde (je nach Komplexität) berechnet

  • Neue Angebotserteilung: Bei umfangreichen Änderungen wird ein neues Angebot erstellt


6.2 Scope Creep und Revisionen

Der Preis bezieht sich auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung.

Revisionrunden sind begrenzt:

  • Im Preis enthalten sind üblicherweise 2–3 Revisionsrunden (je nach Projektart)

  • Jede weitere Revision wird mit CHF 75–150/Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt

  • Eine Revisionrunde ist definiert als: Ein Durchgang durch das Material mit Anmerkungen des Kunden


6.3 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Beispiele: Zusätzliche Drehtage, erweiterte Schnitte, VFX-Arbeiten, Musik-Produktion, Grafikdesign, erweiterte Farbkorrektur


7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht und Eigentum

Alle von Runningfilms erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht gemäss URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte):

  • Filme, Videos und Schnitte

  • Fotografien und Bilder

  • Grafiken und Animationen

  • Musik und Sounddesign (sofern vom Auftragnehmer produziert)

  • Konzepte und kreative Ideen

Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer (Runningfilms).


7.2 Nutzungsrechte (Lizenzierung)

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang:

Standard-Lizenz:

  • Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Hochzeitsvideo für private Vorführung)

  • Verbreitung im ursprünglich geplanten Medium (z. B. Online-Plattformen, Social Media)

  • Räumlich: Weltweit

  • Zeitlich: Unbegrenzt

Einschränkungen:

  • Keine Änderung oder Bearbeitung ohne Genehmigung

  • Keine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf

  • Keine Nutzung zur Bewerbung von konkurrierenden Dienstleistern

Erweiterte Lizenzen (z. B. kommerzielle Nutzung, exklusive Nutzungsrechte) werden separat verhandelt und sind teurer.


7.3 Nutzung durch Runningfilms

Runningfilms behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden:

  • Portfolio und Website: Ausschnitte oder Auszüge auf der eigenen Website

  • Social Media: Instagram, YouTube, LinkedIn (mit Credit/Verlinkung)

  • Werbung: In Bewerbungsmaterialien für ähnliche Projekte

  • Auszeichnungen: Einreichung bei Film- oder Fotofestivals

Ausnahme: Falls der Kunde dies explizit schriftlich ablehnt, wird diese Nutzung nicht erfolgen (z. B. bei vertraulichen Firmenvideos).


7.4 Musik und Stockmaterial

Musik und Soundeffekte:

  • Falls Runningfilms lizenzfreie Musik oder Sound-Effekte verwendet, trägt der Auftragnehmer die Kosten für diese Lizenzen

  • Die Lizenzen gelten für den vereinbarten Verwendungszweck

  • Für kommerzielle oder erweiterte Nutzung müssen zusätzliche Lizenzen erworben werden

Stock-Footage und Bilder:

  • Falls Stock-Footage oder lizenzierte Bilder verwendet werden, werden diese Kosten separat abgerechnet

  • Die Lizenz gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck


7.5 Moral Rights (Urheberpersönlichkeitsrechte)

Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberpersönlichkeitsrechte vor:

  • Recht auf Namensnennung (Credit)

  • Recht auf Werkintegrität (Schutz vor Verstümmelung)

  • Recht, das Werk nicht veröffentlichen zu lassen

Der Kunde verpflichtet sich, Runningfilms in den Credits zu nennen oder auf entsprechende Anfrage hin angemessene Credits zu platzieren.


8. Zahlungsweisen und Abrechnungen

8.1 Rechnungsstellung

Rechnungen werden nach Projektabschluss oder gemäss Zahlungsplan ausgestellt.

Jede Rechnung mmt folgende Informationen:

  • Rechnungsnummer und Datum

  • Beschreibung der Leistungen

  • Anzahl geleisteter Stunden oder Flatrate

  • Preis und Steuersätze

  • Zahlungsfrist (30 Tage)

  • Zahlungsdetails


8.2 Zusätzliche Ausgaben und Nebenkosten

Falls während des Projekts unerwartete Zusatzkosten entstehen (z. B. Parkgebühren, Permits, Übernachtungen), wird der Kunde vorab informiert und muss diese Kosten akzeptieren.

Diese werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.


9. Lieferung und Abnahme

9.1 Lieferumfang und Format

Der Auftragnehmer liefert die finalen Dateien in folgendem Standard-Format:

  • Video: Hochaufgelöst (mindestens 1080p), H.264-Codec, MP4-Container

  • Bilder: JPG-Format (hochaufgelöst, sRGB-Farbraum)

  • Weitere Formate: Auf Anfrage gegen Zusatzgebühr

Besondere Formate (4K, RAW, ProRes, DCP) werden als Zusatzleistung berechnet (CHF 100–500 zusätzlich).


9.2 Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt:

  • Nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Anzahlung

  • Nach Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden

Lieferfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Bemühen eingehalten.

Bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.


9.3 Abnahme und Gewährleistung

Der Kunde hat das Recht, die finalen Dateien zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden:

  • Der Kunde meldet Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt

  • Runningfilms beseitigt berechtigte Mängel kostenlos

  • Nach Behebung der Mängel gilt das Werk als abgenommen

Abnahme nach 7 Tagen ohne Beanstandung: Das Werk gilt als akzeptiert.


10. Stornierung, Terminabsagen und Rücktritt

10.1 Stornierung durch den Kunden

Falls der Kunde ein bestätigtes Projekt storniert oder verschiebt:

Zeitpunkt Erstattung Mehr als 30 Tage vor Projektstart 100% Erstattung (abzüglich Admin-Gebühren CHF 50) 15–30 Tage vor Projektstart 50% Erstattung der Anzahlung Weniger als 14 Tage vor Projektstart Keine Erstattung. Volle Rechnung wird gestellt Am Projekttag oder später Volle Rechnung wird gestellt plus Ausfallentschädigung


10.2 Ausfallentschädigung

Falls der Kunde den Termin ohne ausreichenden Grund kurzfristig absagt oder verschiebt:

  • Runningfilms kann eine Ausfallentschädigung fordern

  • Diese entspricht den bereits reservierten Kapazitäten und entgangenen Gewinnen

  • Üblicherweise 30–100% des vereinbarten Honorars


10.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmen

Runningfilms behält sich das Recht vor, von einem Projekt zurückzutreten, falls:

  • Der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt

  • Der Kunde Zustimmungen oder Materialien nicht bereitstellt

  • Der Kunde illegale Handlungen oder Zensur verlangt

  • Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen

Im Falle des Rücktritts:

  • Bereits geleistete Arbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt

  • Der Kunde erstattet die Anzahlung nicht


11. Haftung und Schadensersatz

11.1 Haftungsbeschränkung

Runningfilms haftet nur für Schäden, die durch:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden

  • Dies entspricht Schweizer Recht (OR Art. 99, 100)

Für folgende Schäden besteht KEINE Haftung:

  • Technische Ausfälle oder Serverausfälle

  • Datenverlusten (Backups sind nicht garantiert)

  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien)

  • Wetterbedingungen, die Außenaufnahmen unmöglich machen

  • Kurzfristige Ausfälle von Crew-Mitgliedern

  • Geräteausfälle während der Produktion (sofern Ersatz bereitgestellt wird)


11.2 Entschädigung im Schadensfall

Falls Runningfilms haftet, ist die Entschädigung begrenzt auf:

  • Direktschäden: Maximal die Höhe der bereits gezahlten Honorare

  • Keine Entschädigungen für: Entgangene Gewinne, Produktionsverzögerungen, immaterielle Schäden


11.3 Dokumentation und Backups

Runningfilms speichert Projektdateien während und nach der Produktion:

  • Während der Produktion: Auf verschlüsselten externen Festplatten

  • Nach Projektabschluss: Für 3 Monate, dann Löschung

  • Längerfristige Archivierung: Kann gegen Zusatzgebühr (CHF 50/Monat) vereinbart werden

Der Kunde ist selbst verantwortlich, umgehend nach Erhalt eine Sicherungskopie anzulegen.


12. Versicherung und Sachschäden

12.1 Haftpflichtversicherung

Runningfilms ist haftpflichtversichert für:

  • Persönliche Verletzungen

  • Sachschäden durch Runningfilms oder dessen Equipment

  • Haftung für Dritte

Die Versicherung deckt grundsätzlich bis CHF 1 Million pro Schadensfall.


12.2 Equipment und Sachschäden

Falls während der Produktion Equipment des Kunden beschädigt wird (z. B. Location-Schaden), bemüht sich Runningfilms, die Versicherung einzubeziehen.

Der Kunde sollte vor dem Drehtag prüfen, ob eine zusätzliche Produktionsversicherung nötig ist (z. B. für teure Locations oder Equipment).


13. Datenschutz und Datensicherheit

Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung dieser Website geregelt.

Zusätzlich:

  • Kundendaten: Werden ausschliesslich für die Projektabwicklung verwendet

  • Projektdateien: Werden nach 3 Monaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben


14. Verwendbarkeit und Qualitätsstandards

14.1 Professionelle Standards

Runningfilms arbeitet nach internationalen professionellen Standards:

  • Industriestandard-Ausrüstung und Software

  • Professionelle Produktionstechniken

  • Beachtung von Best Practices in Videografie und Fotografie

Es werden jedoch keine absoluten Qualitätsgarantien gegeben, da Kreativarbeit subjektiv ist.


14.2 Künstlerische Freiheit

Runningfilms behält sich künstlerische Freiheit vor, sofern dies nicht dem vereinbarten Konzept zuwider läuft:

  • Kadrage und Bildkomposition

  • Schnitt-Rhythmus und Storytelling

  • Farbkorrektur und visueller Stil


15. Besondere Projekttypen

15.1 Hochzeiten und Events

Besonderheiten:

  • Der Termin ist fix und kann nicht verschoben werden

  • Rücktritt durch den Kunden: Volle Zahlungspflicht (siehe Punkt 10)

  • Backup-Gerät: Ein zweites Kamera-System wird immer mitgebracht

  • Rohschnitt: Wird üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen geliefert


15.2 Unternehmensvideos und Kampagnen

  • Der Leistungsumfang wird sehr detailliert im Angebot festgehalten

  • Mehrere Revisionen sind üblich und begrenzt auf 2–3 Durchgänge

  • Jede zusätzliche Revision wird zusätzlich berechnet


15.3 Social-Media-Content

  • Formate und Länge werden im Angebot spezifiziert

  • Häufige und schnelle Revisionen sind möglich (bis 5 Runden im Paket)

  • Über 5 Revisionen hinaus: CHF 50/Stunde


16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

16.1 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer und der Kunde behandeln Projektinformationen, Inhalte und Geschäftsdaten als vertraulich.

Ausnahmen:

  • Verwendung zu Referenzzwecken (sofern nicht ausdrücklich untersagt)

  • Erforderliche Offenlegungen gegenüber Behörden oder Gerichten

  • Offenlegung gegenüber Subunternehmern oder Dienstleistern (mit Geheimhaltungsverpflichtung)


16.2 Non-Disclosure Agreement (NDA)

Falls ein Projekt besonders vertraulich ist, kann ein separates NDA unterzeichnet werden.


17. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht

17.1 Gesamter Vertrag

Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Projekt-Briefing den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.

Mündliche Absprachen sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.


17.2 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.


17.3 Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere:

  • Obligationenrecht (OR)

  • Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG)

  • Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)

Gerichtstand: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers oder, sofern dieser im Ausland ist, das Gericht in Thun (Kanton Bern, Schweiz).


17.4 Streitbeilegung

Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Parteien, eine Einigung im direkten Gespräch zu erreichen.

Falls dies nicht gelingt, kann die Sache dem Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt werden.


17.5 Änderungen dieser AGB

Runningfilms behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen gelten für zukünftige Projekte.

Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig waren.


18. Kontakt und Beschwerdeverfahren

18.1 Beschwerde und Reklamation

Falls der Kunde mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist:

  1. Mündliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt

  2. Schriftliche Beschwerde mit konkreter Beschreibung der Mängel

  3. Lösungsversuch: Runningfilms reagiert innerhalb von 5 Arbeitstagen


18.2 Kontakt

E-Mail: eliad.renner@bluewin.ch
Telefon: 077 511 21 26
Adresse: Eliad Renner, Fellerstrasse 9, 3604 Thun, Schweiz

Gültig ab: April 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Dienstleistungen und Angebote von Runningfilms (im Folgenden: „Auftragnehmer" oder „wir"), betrieben von Eliad Renner, im Bereich:

  • Filmproduktion und Videoproduktion

  • Videografie und Eventbegleitung

  • Fotografie und Bildbearbeitung

  • Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign, VFX)

  • Konzeption und Kreativberatung

  • Weitere verwandte audiovisuelle und kreative Dienstleistungen

Mit der Beauftragung von Runningfilms erklärt sich der Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde" oder „Sie") mit diesen Bedingungen unwiderleglich einverstanden.

Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäss OR Art. 1) oder juristische Personen sind. Für Verbraucher können bestimmte Regelungen abweichen.

Kontakt & Impressum: Alle Kontaktangaben und weitere Informationen zum Anbieter finden Sie im Impressum dieser Website.


2. Leistungsumfang

2.1 Individuelle Vereinbarung

Runningfilms bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:

  • Projektplanung und Konzeptentwicklung

  • Pre-Production (Recherche, Drehplan, Casting, Locations)

  • Produktion (Kamera, Ton, Lichttechnik, Drehmanagement)

  • Post-Production (Schnitt, Farbkorrektur, Sound, Grafik)

  • Bereitstellung und Lieferung finaler Dateien

Der genaue Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart und in schriftlicher Form festgehalten durch:

  • Ein verbindliches Angebot

  • Eine Auftragsbestätigung

  • Einen separaten Dienstleistungsvertrag

  • Ein Projekt-Briefing-Dokument

Sofern die Leistungen nicht schriftlich festgehalten sind, können Abweichungen zu dem ursprünglichen Angebot geltend gemacht werden.


2.2 Verfügbarkeit und Kapazitäten

Runningfilms bemüht sich, alle Projekte in der vereinbarten Zeit umzusetzen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können Engpässe entstehen. Terminzusagen sind grundsätzlich unter Vorbehalt disponibel.


3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten

Alle Angebote von Runningfilms sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. „verbindliches Angebot" oder Angabe einer Gültigkeitsdauer).


3.2 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:

  1. Schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden

  2. Tacit Acceptance: Wenn Runningfilms mit der Umsetzung eines Projekts im Auftrag des Kunden beginnt, ohne dass vorher ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde

  3. Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien


3.3 Vertragsbestandteile

Der Vertrag oder die Auftragsbestätigung muss enthalten:

  • Beschreibung der Leistungen

  • Preis und Zahlungsbedingungen

  • Termine (Drehtermine, Abgabetermine)

  • Verwendungsrechte und Lizenzen

  • Besondere Anforderungen oder Einschränkungen


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Auftragnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.


4.2 Preisbestandteile

Der Preis umfasst grundsätzlich:

  • Die vereinbarte Arbeitszeit

  • Materialkosten (soweit angegeben)

  • Weitere Reisekosten werden nach Kostenaufwand abgerechnet

Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders angegeben):

  • Besondere Ausrüstung oder Spezialeffekte

  • Zusätzliche Schnittdurchgänge über die vereinbarten Revisionen hinaus

  • Besondere Locations oder Genehmigungen

  • Talent, Schauspieler oder weitere Crew

  • Musik-Lizenzen oder Stock-Material

  • Hochwertige Dateiformate (4K, RAW, ProRes, etc.) können als Zusatzleistung berechnet werden


4.3 Anzahlung und Zahlungsplan

Runningfilms behält sich vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen:

  • Bei Kleinprojekten: 30–50% des Gesamtpreises

  • Bei grösseren Produktionen: 50% des Gesamtpreises vor Projektstart

Die restliche Vergütung ist nach Abschluss des Projekts und erfolgter Rechnungsstellung fällig.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum

  • Zahlungsart: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto

  • Bei internationalen Kunden: Vorauskasse erforderlich


4.4 Teilzahlungen und längerfristige Projekte

Bei längerfristigen oder umfangreichen Produktionen (mehrere Drehtagre, mehrteilige Projekte) können folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:

  • 1. Anzahlung: 50% vor Projektstart

  • 2. Anzahlung: 30% nach Abschluss des Drehens

  • 3. Zahlung: 20% nach Ablieferung finaler Schnitte

Exakte Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.


4.5 Verspätete Zahlungen

Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet:

  • 1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeitsdatum

  • 2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeitsdatum

  • Verzugszinsen: 5% pro Jahr auf den rückständigen Betrag (gemäss OR Art. 104)

Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich Runningfilms das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.


5. Mitwirkungspflichten und Materialbereitstellung durch den Kunden

5.1 Informations- und Materialbereitstellung

Der Kunde verpflichtet sich, folgende Informationen und Materialien rechtzeitig und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen:

  • Genaue Projektbeschreibung und Ziele

  • Texte, Skripte, Manuskripte

  • Logos, Bilder, Video-Rohschnitte oder sonstige Materialien

  • Zugangsdaten zu Locations oder Studios

  • Kontaktdaten relevanter Ansprechpersonen

  • Alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben

Frist: Materialien müssen mindestens 5 Werktage vor Projektbeginn bereitgestellt sein.


5.2 Fehlende Mitwirkung und Verzögerungen

Falls der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt:

  • Terminverschiebung: Runningfilms kann den Projekttermin verschieben

  • Zusätzliche Kosten: Wartezeiten und Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt (CHF 50–150/Stunde je nach Aufwand)

  • Projektabbruch: Bei wiederholtem Verstoß kann Runningfilms das Projekt abbrechen und bereits geleistete Arbeiten in Rechnung stellen


5.3 Rechtmässigkeit und Freigaben

Der Kunde bestätigt, dass:

  • Alle bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Musik, Videos) urheberrechtlich freigegeben sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen

  • Alle Personen, die in Filmen oder Fotos erscheinen, ihre Zustimmung erteilt haben (siehe auch Punkt 5.4)

  • Keine Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden

  • Runningfilms wird schadlos gehalten, falls diese Bestätigung falsch ist


5.4 Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, schriftliche Zustimmungen (Model Releases) von allen Personen zu erhalten, die in Filmen oder Fotos erscheinen sollen.

Runningfilms stellt dem Kunden auf Anfrage eine Muster-Zustimmung zur Verfügung.

Falls der Kunde keine Zustimmungen bereitstellt, ist Runningfilms nicht berechtigt, die Aufnahmen zu verwenden und kann diese Szenen schneiden oder pixelieren.


6. Änderungen und Zusatzleistungen

6.1 Änderungswünsche nach Projektbeginn

Änderungswünsche während oder nach Projektbeginn sind möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden und können zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Terminverschiebung: Der ursprüngliche Liefertermin kann sich verschieben

  • Zusätzliche Kosten: Änderungen werden mit CHF 50–150 pro Stunde (je nach Komplexität) berechnet

  • Neue Angebotserteilung: Bei umfangreichen Änderungen wird ein neues Angebot erstellt


6.2 Scope Creep und Revisionen

Der Preis bezieht sich auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung.

Revisionrunden sind begrenzt:

  • Im Preis enthalten sind üblicherweise 2–3 Revisionsrunden (je nach Projektart)

  • Jede weitere Revision wird mit CHF 75–150/Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt

  • Eine Revisionrunde ist definiert als: Ein Durchgang durch das Material mit Anmerkungen des Kunden


6.3 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Beispiele: Zusätzliche Drehtage, erweiterte Schnitte, VFX-Arbeiten, Musik-Produktion, Grafikdesign, erweiterte Farbkorrektur


7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht und Eigentum

Alle von Runningfilms erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht gemäss URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte):

  • Filme, Videos und Schnitte

  • Fotografien und Bilder

  • Grafiken und Animationen

  • Musik und Sounddesign (sofern vom Auftragnehmer produziert)

  • Konzepte und kreative Ideen

Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer (Runningfilms).


7.2 Nutzungsrechte (Lizenzierung)

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang:

Standard-Lizenz:

  • Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Hochzeitsvideo für private Vorführung)

  • Verbreitung im ursprünglich geplanten Medium (z. B. Online-Plattformen, Social Media)

  • Räumlich: Weltweit

  • Zeitlich: Unbegrenzt

Einschränkungen:

  • Keine Änderung oder Bearbeitung ohne Genehmigung

  • Keine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf

  • Keine Nutzung zur Bewerbung von konkurrierenden Dienstleistern

Erweiterte Lizenzen (z. B. kommerzielle Nutzung, exklusive Nutzungsrechte) werden separat verhandelt und sind teurer.


7.3 Nutzung durch Runningfilms

Runningfilms behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden:

  • Portfolio und Website: Ausschnitte oder Auszüge auf der eigenen Website

  • Social Media: Instagram, YouTube, LinkedIn (mit Credit/Verlinkung)

  • Werbung: In Bewerbungsmaterialien für ähnliche Projekte

  • Auszeichnungen: Einreichung bei Film- oder Fotofestivals

Ausnahme: Falls der Kunde dies explizit schriftlich ablehnt, wird diese Nutzung nicht erfolgen (z. B. bei vertraulichen Firmenvideos).


7.4 Musik und Stockmaterial

Musik und Soundeffekte:

  • Falls Runningfilms lizenzfreie Musik oder Sound-Effekte verwendet, trägt der Auftragnehmer die Kosten für diese Lizenzen

  • Die Lizenzen gelten für den vereinbarten Verwendungszweck

  • Für kommerzielle oder erweiterte Nutzung müssen zusätzliche Lizenzen erworben werden

Stock-Footage und Bilder:

  • Falls Stock-Footage oder lizenzierte Bilder verwendet werden, werden diese Kosten separat abgerechnet

  • Die Lizenz gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck


7.5 Moral Rights (Urheberpersönlichkeitsrechte)

Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberpersönlichkeitsrechte vor:

  • Recht auf Namensnennung (Credit)

  • Recht auf Werkintegrität (Schutz vor Verstümmelung)

  • Recht, das Werk nicht veröffentlichen zu lassen

Der Kunde verpflichtet sich, Runningfilms in den Credits zu nennen oder auf entsprechende Anfrage hin angemessene Credits zu platzieren.


8. Zahlungsweisen und Abrechnungen

8.1 Rechnungsstellung

Rechnungen werden nach Projektabschluss oder gemäss Zahlungsplan ausgestellt.

Jede Rechnung mmt folgende Informationen:

  • Rechnungsnummer und Datum

  • Beschreibung der Leistungen

  • Anzahl geleisteter Stunden oder Flatrate

  • Preis und Steuersätze

  • Zahlungsfrist (30 Tage)

  • Zahlungsdetails


8.2 Zusätzliche Ausgaben und Nebenkosten

Falls während des Projekts unerwartete Zusatzkosten entstehen (z. B. Parkgebühren, Permits, Übernachtungen), wird der Kunde vorab informiert und muss diese Kosten akzeptieren.

Diese werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.


9. Lieferung und Abnahme

9.1 Lieferumfang und Format

Der Auftragnehmer liefert die finalen Dateien in folgendem Standard-Format:

  • Video: Hochaufgelöst (mindestens 1080p), H.264-Codec, MP4-Container

  • Bilder: JPG-Format (hochaufgelöst, sRGB-Farbraum)

  • Weitere Formate: Auf Anfrage gegen Zusatzgebühr

Besondere Formate (4K, RAW, ProRes, DCP) werden als Zusatzleistung berechnet (CHF 100–500 zusätzlich).


9.2 Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt:

  • Nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Anzahlung

  • Nach Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden

Lieferfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Bemühen eingehalten.

Bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.


9.3 Abnahme und Gewährleistung

Der Kunde hat das Recht, die finalen Dateien zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden:

  • Der Kunde meldet Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt

  • Runningfilms beseitigt berechtigte Mängel kostenlos

  • Nach Behebung der Mängel gilt das Werk als abgenommen

Abnahme nach 7 Tagen ohne Beanstandung: Das Werk gilt als akzeptiert.


10. Stornierung, Terminabsagen und Rücktritt

10.1 Stornierung durch den Kunden

Falls der Kunde ein bestätigtes Projekt storniert oder verschiebt:

Zeitpunkt Erstattung Mehr als 30 Tage vor Projektstart 100% Erstattung (abzüglich Admin-Gebühren CHF 50) 15–30 Tage vor Projektstart 50% Erstattung der Anzahlung Weniger als 14 Tage vor Projektstart Keine Erstattung. Volle Rechnung wird gestellt Am Projekttag oder später Volle Rechnung wird gestellt plus Ausfallentschädigung


10.2 Ausfallentschädigung

Falls der Kunde den Termin ohne ausreichenden Grund kurzfristig absagt oder verschiebt:

  • Runningfilms kann eine Ausfallentschädigung fordern

  • Diese entspricht den bereits reservierten Kapazitäten und entgangenen Gewinnen

  • Üblicherweise 30–100% des vereinbarten Honorars


10.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmen

Runningfilms behält sich das Recht vor, von einem Projekt zurückzutreten, falls:

  • Der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt

  • Der Kunde Zustimmungen oder Materialien nicht bereitstellt

  • Der Kunde illegale Handlungen oder Zensur verlangt

  • Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen

Im Falle des Rücktritts:

  • Bereits geleistete Arbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt

  • Der Kunde erstattet die Anzahlung nicht


11. Haftung und Schadensersatz

11.1 Haftungsbeschränkung

Runningfilms haftet nur für Schäden, die durch:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden

  • Dies entspricht Schweizer Recht (OR Art. 99, 100)

Für folgende Schäden besteht KEINE Haftung:

  • Technische Ausfälle oder Serverausfälle

  • Datenverlusten (Backups sind nicht garantiert)

  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien)

  • Wetterbedingungen, die Außenaufnahmen unmöglich machen

  • Kurzfristige Ausfälle von Crew-Mitgliedern

  • Geräteausfälle während der Produktion (sofern Ersatz bereitgestellt wird)


11.2 Entschädigung im Schadensfall

Falls Runningfilms haftet, ist die Entschädigung begrenzt auf:

  • Direktschäden: Maximal die Höhe der bereits gezahlten Honorare

  • Keine Entschädigungen für: Entgangene Gewinne, Produktionsverzögerungen, immaterielle Schäden


11.3 Dokumentation und Backups

Runningfilms speichert Projektdateien während und nach der Produktion:

  • Während der Produktion: Auf verschlüsselten externen Festplatten

  • Nach Projektabschluss: Für 3 Monate, dann Löschung

  • Längerfristige Archivierung: Kann gegen Zusatzgebühr (CHF 50/Monat) vereinbart werden

Der Kunde ist selbst verantwortlich, umgehend nach Erhalt eine Sicherungskopie anzulegen.


12. Versicherung und Sachschäden

12.1 Haftpflichtversicherung

Runningfilms ist haftpflichtversichert für:

  • Persönliche Verletzungen

  • Sachschäden durch Runningfilms oder dessen Equipment

  • Haftung für Dritte

Die Versicherung deckt grundsätzlich bis CHF 1 Million pro Schadensfall.


12.2 Equipment und Sachschäden

Falls während der Produktion Equipment des Kunden beschädigt wird (z. B. Location-Schaden), bemüht sich Runningfilms, die Versicherung einzubeziehen.

Der Kunde sollte vor dem Drehtag prüfen, ob eine zusätzliche Produktionsversicherung nötig ist (z. B. für teure Locations oder Equipment).


13. Datenschutz und Datensicherheit

Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung dieser Website geregelt.

Zusätzlich:

  • Kundendaten: Werden ausschliesslich für die Projektabwicklung verwendet

  • Projektdateien: Werden nach 3 Monaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben


14. Verwendbarkeit und Qualitätsstandards

14.1 Professionelle Standards

Runningfilms arbeitet nach internationalen professionellen Standards:

  • Industriestandard-Ausrüstung und Software

  • Professionelle Produktionstechniken

  • Beachtung von Best Practices in Videografie und Fotografie

Es werden jedoch keine absoluten Qualitätsgarantien gegeben, da Kreativarbeit subjektiv ist.


14.2 Künstlerische Freiheit

Runningfilms behält sich künstlerische Freiheit vor, sofern dies nicht dem vereinbarten Konzept zuwider läuft:

  • Kadrage und Bildkomposition

  • Schnitt-Rhythmus und Storytelling

  • Farbkorrektur und visueller Stil


15. Besondere Projekttypen

15.1 Hochzeiten und Events

Besonderheiten:

  • Der Termin ist fix und kann nicht verschoben werden

  • Rücktritt durch den Kunden: Volle Zahlungspflicht (siehe Punkt 10)

  • Backup-Gerät: Ein zweites Kamera-System wird immer mitgebracht

  • Rohschnitt: Wird üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen geliefert


15.2 Unternehmensvideos und Kampagnen

  • Der Leistungsumfang wird sehr detailliert im Angebot festgehalten

  • Mehrere Revisionen sind üblich und begrenzt auf 2–3 Durchgänge

  • Jede zusätzliche Revision wird zusätzlich berechnet


15.3 Social-Media-Content

  • Formate und Länge werden im Angebot spezifiziert

  • Häufige und schnelle Revisionen sind möglich (bis 5 Runden im Paket)

  • Über 5 Revisionen hinaus: CHF 50/Stunde


16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

16.1 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer und der Kunde behandeln Projektinformationen, Inhalte und Geschäftsdaten als vertraulich.

Ausnahmen:

  • Verwendung zu Referenzzwecken (sofern nicht ausdrücklich untersagt)

  • Erforderliche Offenlegungen gegenüber Behörden oder Gerichten

  • Offenlegung gegenüber Subunternehmern oder Dienstleistern (mit Geheimhaltungsverpflichtung)


16.2 Non-Disclosure Agreement (NDA)

Falls ein Projekt besonders vertraulich ist, kann ein separates NDA unterzeichnet werden.


17. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht

17.1 Gesamter Vertrag

Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Projekt-Briefing den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.

Mündliche Absprachen sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.


17.2 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.


17.3 Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere:

  • Obligationenrecht (OR)

  • Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG)

  • Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)

Gerichtstand: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers oder, sofern dieser im Ausland ist, das Gericht in Thun (Kanton Bern, Schweiz).


17.4 Streitbeilegung

Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Parteien, eine Einigung im direkten Gespräch zu erreichen.

Falls dies nicht gelingt, kann die Sache dem Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt werden.


17.5 Änderungen dieser AGB

Runningfilms behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen gelten für zukünftige Projekte.

Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig waren.


18. Kontakt und Beschwerdeverfahren

18.1 Beschwerde und Reklamation

Falls der Kunde mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist:

  1. Mündliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt

  2. Schriftliche Beschwerde mit konkreter Beschreibung der Mängel

  3. Lösungsversuch: Runningfilms reagiert innerhalb von 5 Arbeitstagen


18.2 Kontakt

E-Mail: eliad.renner@bluewin.ch
Telefon: 077 511 21 26
Adresse: Eliad Renner, Fellerstrasse 9, 3604 Thun, Schweiz

Gültig ab: April 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026

AGB

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