
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Dienstleistungen und Angebote von Runningfilms (im Folgenden: „Auftragnehmer" oder „wir"), betrieben von Eliad Renner, im Bereich:
Filmproduktion und Videoproduktion
Videografie und Eventbegleitung
Fotografie und Bildbearbeitung
Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign, VFX)
Konzeption und Kreativberatung
Weitere verwandte audiovisuelle und kreative Dienstleistungen
Mit der Beauftragung von Runningfilms erklärt sich der Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde" oder „Sie") mit diesen Bedingungen unwiderleglich einverstanden.
Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäss OR Art. 1) oder juristische Personen sind. Für Verbraucher können bestimmte Regelungen abweichen.
Kontakt & Impressum: Alle Kontaktangaben und weitere Informationen zum Anbieter finden Sie im Impressum dieser Website.
2. Leistungsumfang
2.1 Individuelle Vereinbarung
Runningfilms bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:
Projektplanung und Konzeptentwicklung
Pre-Production (Recherche, Drehplan, Casting, Locations)
Produktion (Kamera, Ton, Lichttechnik, Drehmanagement)
Post-Production (Schnitt, Farbkorrektur, Sound, Grafik)
Bereitstellung und Lieferung finaler Dateien
Der genaue Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart und in schriftlicher Form festgehalten durch:
Ein verbindliches Angebot
Eine Auftragsbestätigung
Einen separaten Dienstleistungsvertrag
Ein Projekt-Briefing-Dokument
Sofern die Leistungen nicht schriftlich festgehalten sind, können Abweichungen zu dem ursprünglichen Angebot geltend gemacht werden.
2.2 Verfügbarkeit und Kapazitäten
Runningfilms bemüht sich, alle Projekte in der vereinbarten Zeit umzusetzen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können Engpässe entstehen. Terminzusagen sind grundsätzlich unter Vorbehalt disponibel.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten
Alle Angebote von Runningfilms sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. „verbindliches Angebot" oder Angabe einer Gültigkeitsdauer).
3.2 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
Schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden
Tacit Acceptance: Wenn Runningfilms mit der Umsetzung eines Projekts im Auftrag des Kunden beginnt, ohne dass vorher ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde
Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien
3.3 Vertragsbestandteile
Der Vertrag oder die Auftragsbestätigung muss enthalten:
Beschreibung der Leistungen
Preis und Zahlungsbedingungen
Termine (Drehtermine, Abgabetermine)
Verwendungsrechte und Lizenzen
Besondere Anforderungen oder Einschränkungen
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Auftragnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
4.2 Preisbestandteile
Der Preis umfasst grundsätzlich:
Die vereinbarte Arbeitszeit
Materialkosten (soweit angegeben)
Weitere Reisekosten werden nach Kostenaufwand abgerechnet
Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders angegeben):
Besondere Ausrüstung oder Spezialeffekte
Zusätzliche Schnittdurchgänge über die vereinbarten Revisionen hinaus
Besondere Locations oder Genehmigungen
Talent, Schauspieler oder weitere Crew
Musik-Lizenzen oder Stock-Material
Hochwertige Dateiformate (4K, RAW, ProRes, etc.) können als Zusatzleistung berechnet werden
4.3 Anzahlung und Zahlungsplan
Runningfilms behält sich vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen:
Bei Kleinprojekten: 30–50% des Gesamtpreises
Bei grösseren Produktionen: 50% des Gesamtpreises vor Projektstart
Die restliche Vergütung ist nach Abschluss des Projekts und erfolgter Rechnungsstellung fällig.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum
Zahlungsart: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
Bei internationalen Kunden: Vorauskasse erforderlich
4.4 Teilzahlungen und längerfristige Projekte
Bei längerfristigen oder umfangreichen Produktionen (mehrere Drehtagre, mehrteilige Projekte) können folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:
1. Anzahlung: 50% vor Projektstart
2. Anzahlung: 30% nach Abschluss des Drehens
3. Zahlung: 20% nach Ablieferung finaler Schnitte
Exakte Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
4.5 Verspätete Zahlungen
Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet:
1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeitsdatum
2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeitsdatum
Verzugszinsen: 5% pro Jahr auf den rückständigen Betrag (gemäss OR Art. 104)
Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich Runningfilms das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
5. Mitwirkungspflichten und Materialbereitstellung durch den Kunden
5.1 Informations- und Materialbereitstellung
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Informationen und Materialien rechtzeitig und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen:
Genaue Projektbeschreibung und Ziele
Texte, Skripte, Manuskripte
Logos, Bilder, Video-Rohschnitte oder sonstige Materialien
Zugangsdaten zu Locations oder Studios
Kontaktdaten relevanter Ansprechpersonen
Alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben
Frist: Materialien müssen mindestens 5 Werktage vor Projektbeginn bereitgestellt sein.
5.2 Fehlende Mitwirkung und Verzögerungen
Falls der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt:
Terminverschiebung: Runningfilms kann den Projekttermin verschieben
Zusätzliche Kosten: Wartezeiten und Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt (CHF 50–150/Stunde je nach Aufwand)
Projektabbruch: Bei wiederholtem Verstoß kann Runningfilms das Projekt abbrechen und bereits geleistete Arbeiten in Rechnung stellen
5.3 Rechtmässigkeit und Freigaben
Der Kunde bestätigt, dass:
Alle bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Musik, Videos) urheberrechtlich freigegeben sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen
Alle Personen, die in Filmen oder Fotos erscheinen, ihre Zustimmung erteilt haben (siehe auch Punkt 5.4)
Keine Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden
Runningfilms wird schadlos gehalten, falls diese Bestätigung falsch ist
5.4 Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, schriftliche Zustimmungen (Model Releases) von allen Personen zu erhalten, die in Filmen oder Fotos erscheinen sollen.
Runningfilms stellt dem Kunden auf Anfrage eine Muster-Zustimmung zur Verfügung.
Falls der Kunde keine Zustimmungen bereitstellt, ist Runningfilms nicht berechtigt, die Aufnahmen zu verwenden und kann diese Szenen schneiden oder pixelieren.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
6.1 Änderungswünsche nach Projektbeginn
Änderungswünsche während oder nach Projektbeginn sind möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden und können zu folgenden Konsequenzen führen:
Terminverschiebung: Der ursprüngliche Liefertermin kann sich verschieben
Zusätzliche Kosten: Änderungen werden mit CHF 50–150 pro Stunde (je nach Komplexität) berechnet
Neue Angebotserteilung: Bei umfangreichen Änderungen wird ein neues Angebot erstellt
6.2 Scope Creep und Revisionen
Der Preis bezieht sich auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung.
Revisionrunden sind begrenzt:
Im Preis enthalten sind üblicherweise 2–3 Revisionsrunden (je nach Projektart)
Jede weitere Revision wird mit CHF 75–150/Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt
Eine Revisionrunde ist definiert als: Ein Durchgang durch das Material mit Anmerkungen des Kunden
6.3 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt:
Beispiele: Zusätzliche Drehtage, erweiterte Schnitte, VFX-Arbeiten, Musik-Produktion, Grafikdesign, erweiterte Farbkorrektur
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Urheberrecht und Eigentum
Alle von Runningfilms erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht gemäss URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte):
Filme, Videos und Schnitte
Fotografien und Bilder
Grafiken und Animationen
Musik und Sounddesign (sofern vom Auftragnehmer produziert)
Konzepte und kreative Ideen
Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer (Runningfilms).
7.2 Nutzungsrechte (Lizenzierung)
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang:
Standard-Lizenz:
Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Hochzeitsvideo für private Vorführung)
Verbreitung im ursprünglich geplanten Medium (z. B. Online-Plattformen, Social Media)
Räumlich: Weltweit
Zeitlich: Unbegrenzt
Einschränkungen:
Keine Änderung oder Bearbeitung ohne Genehmigung
Keine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf
Keine Nutzung zur Bewerbung von konkurrierenden Dienstleistern
Erweiterte Lizenzen (z. B. kommerzielle Nutzung, exklusive Nutzungsrechte) werden separat verhandelt und sind teurer.
7.3 Nutzung durch Runningfilms
Runningfilms behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden:
Portfolio und Website: Ausschnitte oder Auszüge auf der eigenen Website
Social Media: Instagram, YouTube, LinkedIn (mit Credit/Verlinkung)
Werbung: In Bewerbungsmaterialien für ähnliche Projekte
Auszeichnungen: Einreichung bei Film- oder Fotofestivals
Ausnahme: Falls der Kunde dies explizit schriftlich ablehnt, wird diese Nutzung nicht erfolgen (z. B. bei vertraulichen Firmenvideos).
7.4 Musik und Stockmaterial
Musik und Soundeffekte:
Falls Runningfilms lizenzfreie Musik oder Sound-Effekte verwendet, trägt der Auftragnehmer die Kosten für diese Lizenzen
Die Lizenzen gelten für den vereinbarten Verwendungszweck
Für kommerzielle oder erweiterte Nutzung müssen zusätzliche Lizenzen erworben werden
Stock-Footage und Bilder:
Falls Stock-Footage oder lizenzierte Bilder verwendet werden, werden diese Kosten separat abgerechnet
Die Lizenz gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck
7.5 Moral Rights (Urheberpersönlichkeitsrechte)
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberpersönlichkeitsrechte vor:
Recht auf Namensnennung (Credit)
Recht auf Werkintegrität (Schutz vor Verstümmelung)
Recht, das Werk nicht veröffentlichen zu lassen
Der Kunde verpflichtet sich, Runningfilms in den Credits zu nennen oder auf entsprechende Anfrage hin angemessene Credits zu platzieren.
8. Zahlungsweisen und Abrechnungen
8.1 Rechnungsstellung
Rechnungen werden nach Projektabschluss oder gemäss Zahlungsplan ausgestellt.
Jede Rechnung mmt folgende Informationen:
Rechnungsnummer und Datum
Beschreibung der Leistungen
Anzahl geleisteter Stunden oder Flatrate
Preis und Steuersätze
Zahlungsfrist (30 Tage)
Zahlungsdetails
8.2 Zusätzliche Ausgaben und Nebenkosten
Falls während des Projekts unerwartete Zusatzkosten entstehen (z. B. Parkgebühren, Permits, Übernachtungen), wird der Kunde vorab informiert und muss diese Kosten akzeptieren.
Diese werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
9. Lieferung und Abnahme
9.1 Lieferumfang und Format
Der Auftragnehmer liefert die finalen Dateien in folgendem Standard-Format:
Video: Hochaufgelöst (mindestens 1080p), H.264-Codec, MP4-Container
Bilder: JPG-Format (hochaufgelöst, sRGB-Farbraum)
Weitere Formate: Auf Anfrage gegen Zusatzgebühr
Besondere Formate (4K, RAW, ProRes, DCP) werden als Zusatzleistung berechnet (CHF 100–500 zusätzlich).
9.2 Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt:
Nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Anzahlung
Nach Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden
Lieferfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Bemühen eingehalten.
Bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.
9.3 Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde hat das Recht, die finalen Dateien zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden:
Der Kunde meldet Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Runningfilms beseitigt berechtigte Mängel kostenlos
Nach Behebung der Mängel gilt das Werk als abgenommen
Abnahme nach 7 Tagen ohne Beanstandung: Das Werk gilt als akzeptiert.
10. Stornierung, Terminabsagen und Rücktritt
10.1 Stornierung durch den Kunden
Falls der Kunde ein bestätigtes Projekt storniert oder verschiebt:
Zeitpunkt Erstattung Mehr als 30 Tage vor Projektstart 100% Erstattung (abzüglich Admin-Gebühren CHF 50) 15–30 Tage vor Projektstart 50% Erstattung der Anzahlung Weniger als 14 Tage vor Projektstart Keine Erstattung. Volle Rechnung wird gestellt Am Projekttag oder später Volle Rechnung wird gestellt plus Ausfallentschädigung
10.2 Ausfallentschädigung
Falls der Kunde den Termin ohne ausreichenden Grund kurzfristig absagt oder verschiebt:
Runningfilms kann eine Ausfallentschädigung fordern
Diese entspricht den bereits reservierten Kapazitäten und entgangenen Gewinnen
Üblicherweise 30–100% des vereinbarten Honorars
10.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmen
Runningfilms behält sich das Recht vor, von einem Projekt zurückzutreten, falls:
Der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt
Der Kunde Zustimmungen oder Materialien nicht bereitstellt
Der Kunde illegale Handlungen oder Zensur verlangt
Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen
Im Falle des Rücktritts:
Bereits geleistete Arbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt
Der Kunde erstattet die Anzahlung nicht
11. Haftung und Schadensersatz
11.1 Haftungsbeschränkung
Runningfilms haftet nur für Schäden, die durch:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
Dies entspricht Schweizer Recht (OR Art. 99, 100)
Für folgende Schäden besteht KEINE Haftung:
Technische Ausfälle oder Serverausfälle
Datenverlusten (Backups sind nicht garantiert)
Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien)
Wetterbedingungen, die Außenaufnahmen unmöglich machen
Kurzfristige Ausfälle von Crew-Mitgliedern
Geräteausfälle während der Produktion (sofern Ersatz bereitgestellt wird)
11.2 Entschädigung im Schadensfall
Falls Runningfilms haftet, ist die Entschädigung begrenzt auf:
Direktschäden: Maximal die Höhe der bereits gezahlten Honorare
Keine Entschädigungen für: Entgangene Gewinne, Produktionsverzögerungen, immaterielle Schäden
11.3 Dokumentation und Backups
Runningfilms speichert Projektdateien während und nach der Produktion:
Während der Produktion: Auf verschlüsselten externen Festplatten
Nach Projektabschluss: Für 3 Monate, dann Löschung
Längerfristige Archivierung: Kann gegen Zusatzgebühr (CHF 50/Monat) vereinbart werden
Der Kunde ist selbst verantwortlich, umgehend nach Erhalt eine Sicherungskopie anzulegen.
12. Versicherung und Sachschäden
12.1 Haftpflichtversicherung
Runningfilms ist haftpflichtversichert für:
Persönliche Verletzungen
Sachschäden durch Runningfilms oder dessen Equipment
Haftung für Dritte
Die Versicherung deckt grundsätzlich bis CHF 1 Million pro Schadensfall.
12.2 Equipment und Sachschäden
Falls während der Produktion Equipment des Kunden beschädigt wird (z. B. Location-Schaden), bemüht sich Runningfilms, die Versicherung einzubeziehen.
Der Kunde sollte vor dem Drehtag prüfen, ob eine zusätzliche Produktionsversicherung nötig ist (z. B. für teure Locations oder Equipment).
13. Datenschutz und Datensicherheit
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung dieser Website geregelt.
Zusätzlich:
Kundendaten: Werden ausschliesslich für die Projektabwicklung verwendet
Projektdateien: Werden nach 3 Monaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart
Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
14. Verwendbarkeit und Qualitätsstandards
14.1 Professionelle Standards
Runningfilms arbeitet nach internationalen professionellen Standards:
Industriestandard-Ausrüstung und Software
Professionelle Produktionstechniken
Beachtung von Best Practices in Videografie und Fotografie
Es werden jedoch keine absoluten Qualitätsgarantien gegeben, da Kreativarbeit subjektiv ist.
14.2 Künstlerische Freiheit
Runningfilms behält sich künstlerische Freiheit vor, sofern dies nicht dem vereinbarten Konzept zuwider läuft:
Kadrage und Bildkomposition
Schnitt-Rhythmus und Storytelling
Farbkorrektur und visueller Stil
15. Besondere Projekttypen
15.1 Hochzeiten und Events
Besonderheiten:
Der Termin ist fix und kann nicht verschoben werden
Rücktritt durch den Kunden: Volle Zahlungspflicht (siehe Punkt 10)
Backup-Gerät: Ein zweites Kamera-System wird immer mitgebracht
Rohschnitt: Wird üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen geliefert
15.2 Unternehmensvideos und Kampagnen
Der Leistungsumfang wird sehr detailliert im Angebot festgehalten
Mehrere Revisionen sind üblich und begrenzt auf 2–3 Durchgänge
Jede zusätzliche Revision wird zusätzlich berechnet
15.3 Social-Media-Content
Formate und Länge werden im Angebot spezifiziert
Häufige und schnelle Revisionen sind möglich (bis 5 Runden im Paket)
Über 5 Revisionen hinaus: CHF 50/Stunde
16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
16.1 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer und der Kunde behandeln Projektinformationen, Inhalte und Geschäftsdaten als vertraulich.
Ausnahmen:
Verwendung zu Referenzzwecken (sofern nicht ausdrücklich untersagt)
Erforderliche Offenlegungen gegenüber Behörden oder Gerichten
Offenlegung gegenüber Subunternehmern oder Dienstleistern (mit Geheimhaltungsverpflichtung)
16.2 Non-Disclosure Agreement (NDA)
Falls ein Projekt besonders vertraulich ist, kann ein separates NDA unterzeichnet werden.
17. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht
17.1 Gesamter Vertrag
Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Projekt-Briefing den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.
Mündliche Absprachen sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
17.2 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
17.3 Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere:
Obligationenrecht (OR)
Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG)
Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)
Gerichtstand: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers oder, sofern dieser im Ausland ist, das Gericht in Thun (Kanton Bern, Schweiz).
17.4 Streitbeilegung
Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Parteien, eine Einigung im direkten Gespräch zu erreichen.
Falls dies nicht gelingt, kann die Sache dem Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt werden.
17.5 Änderungen dieser AGB
Runningfilms behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen gelten für zukünftige Projekte.
Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig waren.
18. Kontakt und Beschwerdeverfahren
18.1 Beschwerde und Reklamation
Falls der Kunde mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist:
Mündliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Schriftliche Beschwerde mit konkreter Beschreibung der Mängel
Lösungsversuch: Runningfilms reagiert innerhalb von 5 Arbeitstagen
18.2 Kontakt
E-Mail: eliad.renner@bluewin.ch
Telefon: 077 511 21 26
Adresse: Eliad Renner, Fellerstrasse 9, 3604 Thun, Schweiz
Gültig ab: April 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Dienstleistungen und Angebote von Runningfilms (im Folgenden: „Auftragnehmer" oder „wir"), betrieben von Eliad Renner, im Bereich:
Filmproduktion und Videoproduktion
Videografie und Eventbegleitung
Fotografie und Bildbearbeitung
Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign, VFX)
Konzeption und Kreativberatung
Weitere verwandte audiovisuelle und kreative Dienstleistungen
Mit der Beauftragung von Runningfilms erklärt sich der Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde" oder „Sie") mit diesen Bedingungen unwiderleglich einverstanden.
Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäss OR Art. 1) oder juristische Personen sind. Für Verbraucher können bestimmte Regelungen abweichen.
Kontakt & Impressum: Alle Kontaktangaben und weitere Informationen zum Anbieter finden Sie im Impressum dieser Website.
2. Leistungsumfang
2.1 Individuelle Vereinbarung
Runningfilms bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:
Projektplanung und Konzeptentwicklung
Pre-Production (Recherche, Drehplan, Casting, Locations)
Produktion (Kamera, Ton, Lichttechnik, Drehmanagement)
Post-Production (Schnitt, Farbkorrektur, Sound, Grafik)
Bereitstellung und Lieferung finaler Dateien
Der genaue Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart und in schriftlicher Form festgehalten durch:
Ein verbindliches Angebot
Eine Auftragsbestätigung
Einen separaten Dienstleistungsvertrag
Ein Projekt-Briefing-Dokument
Sofern die Leistungen nicht schriftlich festgehalten sind, können Abweichungen zu dem ursprünglichen Angebot geltend gemacht werden.
2.2 Verfügbarkeit und Kapazitäten
Runningfilms bemüht sich, alle Projekte in der vereinbarten Zeit umzusetzen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können Engpässe entstehen. Terminzusagen sind grundsätzlich unter Vorbehalt disponibel.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten
Alle Angebote von Runningfilms sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. „verbindliches Angebot" oder Angabe einer Gültigkeitsdauer).
3.2 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
Schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden
Tacit Acceptance: Wenn Runningfilms mit der Umsetzung eines Projekts im Auftrag des Kunden beginnt, ohne dass vorher ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde
Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien
3.3 Vertragsbestandteile
Der Vertrag oder die Auftragsbestätigung muss enthalten:
Beschreibung der Leistungen
Preis und Zahlungsbedingungen
Termine (Drehtermine, Abgabetermine)
Verwendungsrechte und Lizenzen
Besondere Anforderungen oder Einschränkungen
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Auftragnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
4.2 Preisbestandteile
Der Preis umfasst grundsätzlich:
Die vereinbarte Arbeitszeit
Materialkosten (soweit angegeben)
Weitere Reisekosten werden nach Kostenaufwand abgerechnet
Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders angegeben):
Besondere Ausrüstung oder Spezialeffekte
Zusätzliche Schnittdurchgänge über die vereinbarten Revisionen hinaus
Besondere Locations oder Genehmigungen
Talent, Schauspieler oder weitere Crew
Musik-Lizenzen oder Stock-Material
Hochwertige Dateiformate (4K, RAW, ProRes, etc.) können als Zusatzleistung berechnet werden
4.3 Anzahlung und Zahlungsplan
Runningfilms behält sich vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen:
Bei Kleinprojekten: 30–50% des Gesamtpreises
Bei grösseren Produktionen: 50% des Gesamtpreises vor Projektstart
Die restliche Vergütung ist nach Abschluss des Projekts und erfolgter Rechnungsstellung fällig.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum
Zahlungsart: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
Bei internationalen Kunden: Vorauskasse erforderlich
4.4 Teilzahlungen und längerfristige Projekte
Bei längerfristigen oder umfangreichen Produktionen (mehrere Drehtagre, mehrteilige Projekte) können folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:
1. Anzahlung: 50% vor Projektstart
2. Anzahlung: 30% nach Abschluss des Drehens
3. Zahlung: 20% nach Ablieferung finaler Schnitte
Exakte Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
4.5 Verspätete Zahlungen
Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet:
1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeitsdatum
2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeitsdatum
Verzugszinsen: 5% pro Jahr auf den rückständigen Betrag (gemäss OR Art. 104)
Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich Runningfilms das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
5. Mitwirkungspflichten und Materialbereitstellung durch den Kunden
5.1 Informations- und Materialbereitstellung
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Informationen und Materialien rechtzeitig und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen:
Genaue Projektbeschreibung und Ziele
Texte, Skripte, Manuskripte
Logos, Bilder, Video-Rohschnitte oder sonstige Materialien
Zugangsdaten zu Locations oder Studios
Kontaktdaten relevanter Ansprechpersonen
Alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben
Frist: Materialien müssen mindestens 5 Werktage vor Projektbeginn bereitgestellt sein.
5.2 Fehlende Mitwirkung und Verzögerungen
Falls der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt:
Terminverschiebung: Runningfilms kann den Projekttermin verschieben
Zusätzliche Kosten: Wartezeiten und Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt (CHF 50–150/Stunde je nach Aufwand)
Projektabbruch: Bei wiederholtem Verstoß kann Runningfilms das Projekt abbrechen und bereits geleistete Arbeiten in Rechnung stellen
5.3 Rechtmässigkeit und Freigaben
Der Kunde bestätigt, dass:
Alle bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Musik, Videos) urheberrechtlich freigegeben sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen
Alle Personen, die in Filmen oder Fotos erscheinen, ihre Zustimmung erteilt haben (siehe auch Punkt 5.4)
Keine Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden
Runningfilms wird schadlos gehalten, falls diese Bestätigung falsch ist
5.4 Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, schriftliche Zustimmungen (Model Releases) von allen Personen zu erhalten, die in Filmen oder Fotos erscheinen sollen.
Runningfilms stellt dem Kunden auf Anfrage eine Muster-Zustimmung zur Verfügung.
Falls der Kunde keine Zustimmungen bereitstellt, ist Runningfilms nicht berechtigt, die Aufnahmen zu verwenden und kann diese Szenen schneiden oder pixelieren.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
6.1 Änderungswünsche nach Projektbeginn
Änderungswünsche während oder nach Projektbeginn sind möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden und können zu folgenden Konsequenzen führen:
Terminverschiebung: Der ursprüngliche Liefertermin kann sich verschieben
Zusätzliche Kosten: Änderungen werden mit CHF 50–150 pro Stunde (je nach Komplexität) berechnet
Neue Angebotserteilung: Bei umfangreichen Änderungen wird ein neues Angebot erstellt
6.2 Scope Creep und Revisionen
Der Preis bezieht sich auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung.
Revisionrunden sind begrenzt:
Im Preis enthalten sind üblicherweise 2–3 Revisionsrunden (je nach Projektart)
Jede weitere Revision wird mit CHF 75–150/Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt
Eine Revisionrunde ist definiert als: Ein Durchgang durch das Material mit Anmerkungen des Kunden
6.3 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt:
Beispiele: Zusätzliche Drehtage, erweiterte Schnitte, VFX-Arbeiten, Musik-Produktion, Grafikdesign, erweiterte Farbkorrektur
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Urheberrecht und Eigentum
Alle von Runningfilms erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht gemäss URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte):
Filme, Videos und Schnitte
Fotografien und Bilder
Grafiken und Animationen
Musik und Sounddesign (sofern vom Auftragnehmer produziert)
Konzepte und kreative Ideen
Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer (Runningfilms).
7.2 Nutzungsrechte (Lizenzierung)
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang:
Standard-Lizenz:
Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Hochzeitsvideo für private Vorführung)
Verbreitung im ursprünglich geplanten Medium (z. B. Online-Plattformen, Social Media)
Räumlich: Weltweit
Zeitlich: Unbegrenzt
Einschränkungen:
Keine Änderung oder Bearbeitung ohne Genehmigung
Keine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf
Keine Nutzung zur Bewerbung von konkurrierenden Dienstleistern
Erweiterte Lizenzen (z. B. kommerzielle Nutzung, exklusive Nutzungsrechte) werden separat verhandelt und sind teurer.
7.3 Nutzung durch Runningfilms
Runningfilms behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden:
Portfolio und Website: Ausschnitte oder Auszüge auf der eigenen Website
Social Media: Instagram, YouTube, LinkedIn (mit Credit/Verlinkung)
Werbung: In Bewerbungsmaterialien für ähnliche Projekte
Auszeichnungen: Einreichung bei Film- oder Fotofestivals
Ausnahme: Falls der Kunde dies explizit schriftlich ablehnt, wird diese Nutzung nicht erfolgen (z. B. bei vertraulichen Firmenvideos).
7.4 Musik und Stockmaterial
Musik und Soundeffekte:
Falls Runningfilms lizenzfreie Musik oder Sound-Effekte verwendet, trägt der Auftragnehmer die Kosten für diese Lizenzen
Die Lizenzen gelten für den vereinbarten Verwendungszweck
Für kommerzielle oder erweiterte Nutzung müssen zusätzliche Lizenzen erworben werden
Stock-Footage und Bilder:
Falls Stock-Footage oder lizenzierte Bilder verwendet werden, werden diese Kosten separat abgerechnet
Die Lizenz gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck
7.5 Moral Rights (Urheberpersönlichkeitsrechte)
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberpersönlichkeitsrechte vor:
Recht auf Namensnennung (Credit)
Recht auf Werkintegrität (Schutz vor Verstümmelung)
Recht, das Werk nicht veröffentlichen zu lassen
Der Kunde verpflichtet sich, Runningfilms in den Credits zu nennen oder auf entsprechende Anfrage hin angemessene Credits zu platzieren.
8. Zahlungsweisen und Abrechnungen
8.1 Rechnungsstellung
Rechnungen werden nach Projektabschluss oder gemäss Zahlungsplan ausgestellt.
Jede Rechnung mmt folgende Informationen:
Rechnungsnummer und Datum
Beschreibung der Leistungen
Anzahl geleisteter Stunden oder Flatrate
Preis und Steuersätze
Zahlungsfrist (30 Tage)
Zahlungsdetails
8.2 Zusätzliche Ausgaben und Nebenkosten
Falls während des Projekts unerwartete Zusatzkosten entstehen (z. B. Parkgebühren, Permits, Übernachtungen), wird der Kunde vorab informiert und muss diese Kosten akzeptieren.
Diese werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
9. Lieferung und Abnahme
9.1 Lieferumfang und Format
Der Auftragnehmer liefert die finalen Dateien in folgendem Standard-Format:
Video: Hochaufgelöst (mindestens 1080p), H.264-Codec, MP4-Container
Bilder: JPG-Format (hochaufgelöst, sRGB-Farbraum)
Weitere Formate: Auf Anfrage gegen Zusatzgebühr
Besondere Formate (4K, RAW, ProRes, DCP) werden als Zusatzleistung berechnet (CHF 100–500 zusätzlich).
9.2 Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt:
Nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Anzahlung
Nach Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden
Lieferfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Bemühen eingehalten.
Bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.
9.3 Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde hat das Recht, die finalen Dateien zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden:
Der Kunde meldet Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Runningfilms beseitigt berechtigte Mängel kostenlos
Nach Behebung der Mängel gilt das Werk als abgenommen
Abnahme nach 7 Tagen ohne Beanstandung: Das Werk gilt als akzeptiert.
10. Stornierung, Terminabsagen und Rücktritt
10.1 Stornierung durch den Kunden
Falls der Kunde ein bestätigtes Projekt storniert oder verschiebt:
Zeitpunkt Erstattung Mehr als 30 Tage vor Projektstart 100% Erstattung (abzüglich Admin-Gebühren CHF 50) 15–30 Tage vor Projektstart 50% Erstattung der Anzahlung Weniger als 14 Tage vor Projektstart Keine Erstattung. Volle Rechnung wird gestellt Am Projekttag oder später Volle Rechnung wird gestellt plus Ausfallentschädigung
10.2 Ausfallentschädigung
Falls der Kunde den Termin ohne ausreichenden Grund kurzfristig absagt oder verschiebt:
Runningfilms kann eine Ausfallentschädigung fordern
Diese entspricht den bereits reservierten Kapazitäten und entgangenen Gewinnen
Üblicherweise 30–100% des vereinbarten Honorars
10.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmen
Runningfilms behält sich das Recht vor, von einem Projekt zurückzutreten, falls:
Der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt
Der Kunde Zustimmungen oder Materialien nicht bereitstellt
Der Kunde illegale Handlungen oder Zensur verlangt
Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen
Im Falle des Rücktritts:
Bereits geleistete Arbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt
Der Kunde erstattet die Anzahlung nicht
11. Haftung und Schadensersatz
11.1 Haftungsbeschränkung
Runningfilms haftet nur für Schäden, die durch:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
Dies entspricht Schweizer Recht (OR Art. 99, 100)
Für folgende Schäden besteht KEINE Haftung:
Technische Ausfälle oder Serverausfälle
Datenverlusten (Backups sind nicht garantiert)
Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien)
Wetterbedingungen, die Außenaufnahmen unmöglich machen
Kurzfristige Ausfälle von Crew-Mitgliedern
Geräteausfälle während der Produktion (sofern Ersatz bereitgestellt wird)
11.2 Entschädigung im Schadensfall
Falls Runningfilms haftet, ist die Entschädigung begrenzt auf:
Direktschäden: Maximal die Höhe der bereits gezahlten Honorare
Keine Entschädigungen für: Entgangene Gewinne, Produktionsverzögerungen, immaterielle Schäden
11.3 Dokumentation und Backups
Runningfilms speichert Projektdateien während und nach der Produktion:
Während der Produktion: Auf verschlüsselten externen Festplatten
Nach Projektabschluss: Für 3 Monate, dann Löschung
Längerfristige Archivierung: Kann gegen Zusatzgebühr (CHF 50/Monat) vereinbart werden
Der Kunde ist selbst verantwortlich, umgehend nach Erhalt eine Sicherungskopie anzulegen.
12. Versicherung und Sachschäden
12.1 Haftpflichtversicherung
Runningfilms ist haftpflichtversichert für:
Persönliche Verletzungen
Sachschäden durch Runningfilms oder dessen Equipment
Haftung für Dritte
Die Versicherung deckt grundsätzlich bis CHF 1 Million pro Schadensfall.
12.2 Equipment und Sachschäden
Falls während der Produktion Equipment des Kunden beschädigt wird (z. B. Location-Schaden), bemüht sich Runningfilms, die Versicherung einzubeziehen.
Der Kunde sollte vor dem Drehtag prüfen, ob eine zusätzliche Produktionsversicherung nötig ist (z. B. für teure Locations oder Equipment).
13. Datenschutz und Datensicherheit
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung dieser Website geregelt.
Zusätzlich:
Kundendaten: Werden ausschliesslich für die Projektabwicklung verwendet
Projektdateien: Werden nach 3 Monaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart
Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
14. Verwendbarkeit und Qualitätsstandards
14.1 Professionelle Standards
Runningfilms arbeitet nach internationalen professionellen Standards:
Industriestandard-Ausrüstung und Software
Professionelle Produktionstechniken
Beachtung von Best Practices in Videografie und Fotografie
Es werden jedoch keine absoluten Qualitätsgarantien gegeben, da Kreativarbeit subjektiv ist.
14.2 Künstlerische Freiheit
Runningfilms behält sich künstlerische Freiheit vor, sofern dies nicht dem vereinbarten Konzept zuwider läuft:
Kadrage und Bildkomposition
Schnitt-Rhythmus und Storytelling
Farbkorrektur und visueller Stil
15. Besondere Projekttypen
15.1 Hochzeiten und Events
Besonderheiten:
Der Termin ist fix und kann nicht verschoben werden
Rücktritt durch den Kunden: Volle Zahlungspflicht (siehe Punkt 10)
Backup-Gerät: Ein zweites Kamera-System wird immer mitgebracht
Rohschnitt: Wird üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen geliefert
15.2 Unternehmensvideos und Kampagnen
Der Leistungsumfang wird sehr detailliert im Angebot festgehalten
Mehrere Revisionen sind üblich und begrenzt auf 2–3 Durchgänge
Jede zusätzliche Revision wird zusätzlich berechnet
15.3 Social-Media-Content
Formate und Länge werden im Angebot spezifiziert
Häufige und schnelle Revisionen sind möglich (bis 5 Runden im Paket)
Über 5 Revisionen hinaus: CHF 50/Stunde
16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
16.1 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer und der Kunde behandeln Projektinformationen, Inhalte und Geschäftsdaten als vertraulich.
Ausnahmen:
Verwendung zu Referenzzwecken (sofern nicht ausdrücklich untersagt)
Erforderliche Offenlegungen gegenüber Behörden oder Gerichten
Offenlegung gegenüber Subunternehmern oder Dienstleistern (mit Geheimhaltungsverpflichtung)
16.2 Non-Disclosure Agreement (NDA)
Falls ein Projekt besonders vertraulich ist, kann ein separates NDA unterzeichnet werden.
17. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht
17.1 Gesamter Vertrag
Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Projekt-Briefing den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.
Mündliche Absprachen sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
17.2 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
17.3 Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere:
Obligationenrecht (OR)
Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG)
Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)
Gerichtstand: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers oder, sofern dieser im Ausland ist, das Gericht in Thun (Kanton Bern, Schweiz).
17.4 Streitbeilegung
Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Parteien, eine Einigung im direkten Gespräch zu erreichen.
Falls dies nicht gelingt, kann die Sache dem Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt werden.
17.5 Änderungen dieser AGB
Runningfilms behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen gelten für zukünftige Projekte.
Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig waren.
18. Kontakt und Beschwerdeverfahren
18.1 Beschwerde und Reklamation
Falls der Kunde mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist:
Mündliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Schriftliche Beschwerde mit konkreter Beschreibung der Mängel
Lösungsversuch: Runningfilms reagiert innerhalb von 5 Arbeitstagen
18.2 Kontakt
E-Mail: eliad.renner@bluewin.ch
Telefon: 077 511 21 26
Adresse: Eliad Renner, Fellerstrasse 9, 3604 Thun, Schweiz
Gültig ab: April 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Dienstleistungen und Angebote von Runningfilms (im Folgenden: „Auftragnehmer" oder „wir"), betrieben von Eliad Renner, im Bereich:
Filmproduktion und Videoproduktion
Videografie und Eventbegleitung
Fotografie und Bildbearbeitung
Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign, VFX)
Konzeption und Kreativberatung
Weitere verwandte audiovisuelle und kreative Dienstleistungen
Mit der Beauftragung von Runningfilms erklärt sich der Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde" oder „Sie") mit diesen Bedingungen unwiderleglich einverstanden.
Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäss OR Art. 1) oder juristische Personen sind. Für Verbraucher können bestimmte Regelungen abweichen.
Kontakt & Impressum: Alle Kontaktangaben und weitere Informationen zum Anbieter finden Sie im Impressum dieser Website.
2. Leistungsumfang
2.1 Individuelle Vereinbarung
Runningfilms bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:
Projektplanung und Konzeptentwicklung
Pre-Production (Recherche, Drehplan, Casting, Locations)
Produktion (Kamera, Ton, Lichttechnik, Drehmanagement)
Post-Production (Schnitt, Farbkorrektur, Sound, Grafik)
Bereitstellung und Lieferung finaler Dateien
Der genaue Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart und in schriftlicher Form festgehalten durch:
Ein verbindliches Angebot
Eine Auftragsbestätigung
Einen separaten Dienstleistungsvertrag
Ein Projekt-Briefing-Dokument
Sofern die Leistungen nicht schriftlich festgehalten sind, können Abweichungen zu dem ursprünglichen Angebot geltend gemacht werden.
2.2 Verfügbarkeit und Kapazitäten
Runningfilms bemüht sich, alle Projekte in der vereinbarten Zeit umzusetzen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können Engpässe entstehen. Terminzusagen sind grundsätzlich unter Vorbehalt disponibel.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten
Alle Angebote von Runningfilms sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. „verbindliches Angebot" oder Angabe einer Gültigkeitsdauer).
3.2 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
Schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden
Tacit Acceptance: Wenn Runningfilms mit der Umsetzung eines Projekts im Auftrag des Kunden beginnt, ohne dass vorher ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde
Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien
3.3 Vertragsbestandteile
Der Vertrag oder die Auftragsbestätigung muss enthalten:
Beschreibung der Leistungen
Preis und Zahlungsbedingungen
Termine (Drehtermine, Abgabetermine)
Verwendungsrechte und Lizenzen
Besondere Anforderungen oder Einschränkungen
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern der Auftragnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
4.2 Preisbestandteile
Der Preis umfasst grundsätzlich:
Die vereinbarte Arbeitszeit
Materialkosten (soweit angegeben)
Weitere Reisekosten werden nach Kostenaufwand abgerechnet
Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders angegeben):
Besondere Ausrüstung oder Spezialeffekte
Zusätzliche Schnittdurchgänge über die vereinbarten Revisionen hinaus
Besondere Locations oder Genehmigungen
Talent, Schauspieler oder weitere Crew
Musik-Lizenzen oder Stock-Material
Hochwertige Dateiformate (4K, RAW, ProRes, etc.) können als Zusatzleistung berechnet werden
4.3 Anzahlung und Zahlungsplan
Runningfilms behält sich vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen:
Bei Kleinprojekten: 30–50% des Gesamtpreises
Bei grösseren Produktionen: 50% des Gesamtpreises vor Projektstart
Die restliche Vergütung ist nach Abschluss des Projekts und erfolgter Rechnungsstellung fällig.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum
Zahlungsart: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
Bei internationalen Kunden: Vorauskasse erforderlich
4.4 Teilzahlungen und längerfristige Projekte
Bei längerfristigen oder umfangreichen Produktionen (mehrere Drehtagre, mehrteilige Projekte) können folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:
1. Anzahlung: 50% vor Projektstart
2. Anzahlung: 30% nach Abschluss des Drehens
3. Zahlung: 20% nach Ablieferung finaler Schnitte
Exakte Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
4.5 Verspätete Zahlungen
Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet:
1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeitsdatum
2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeitsdatum
Verzugszinsen: 5% pro Jahr auf den rückständigen Betrag (gemäss OR Art. 104)
Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich Runningfilms das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
5. Mitwirkungspflichten und Materialbereitstellung durch den Kunden
5.1 Informations- und Materialbereitstellung
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Informationen und Materialien rechtzeitig und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen:
Genaue Projektbeschreibung und Ziele
Texte, Skripte, Manuskripte
Logos, Bilder, Video-Rohschnitte oder sonstige Materialien
Zugangsdaten zu Locations oder Studios
Kontaktdaten relevanter Ansprechpersonen
Alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben
Frist: Materialien müssen mindestens 5 Werktage vor Projektbeginn bereitgestellt sein.
5.2 Fehlende Mitwirkung und Verzögerungen
Falls der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt:
Terminverschiebung: Runningfilms kann den Projekttermin verschieben
Zusätzliche Kosten: Wartezeiten und Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt (CHF 50–150/Stunde je nach Aufwand)
Projektabbruch: Bei wiederholtem Verstoß kann Runningfilms das Projekt abbrechen und bereits geleistete Arbeiten in Rechnung stellen
5.3 Rechtmässigkeit und Freigaben
Der Kunde bestätigt, dass:
Alle bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Musik, Videos) urheberrechtlich freigegeben sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen
Alle Personen, die in Filmen oder Fotos erscheinen, ihre Zustimmung erteilt haben (siehe auch Punkt 5.4)
Keine Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden
Runningfilms wird schadlos gehalten, falls diese Bestätigung falsch ist
5.4 Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, schriftliche Zustimmungen (Model Releases) von allen Personen zu erhalten, die in Filmen oder Fotos erscheinen sollen.
Runningfilms stellt dem Kunden auf Anfrage eine Muster-Zustimmung zur Verfügung.
Falls der Kunde keine Zustimmungen bereitstellt, ist Runningfilms nicht berechtigt, die Aufnahmen zu verwenden und kann diese Szenen schneiden oder pixelieren.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
6.1 Änderungswünsche nach Projektbeginn
Änderungswünsche während oder nach Projektbeginn sind möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden und können zu folgenden Konsequenzen führen:
Terminverschiebung: Der ursprüngliche Liefertermin kann sich verschieben
Zusätzliche Kosten: Änderungen werden mit CHF 50–150 pro Stunde (je nach Komplexität) berechnet
Neue Angebotserteilung: Bei umfangreichen Änderungen wird ein neues Angebot erstellt
6.2 Scope Creep und Revisionen
Der Preis bezieht sich auf die ursprüngliche Leistungsbeschreibung.
Revisionrunden sind begrenzt:
Im Preis enthalten sind üblicherweise 2–3 Revisionsrunden (je nach Projektart)
Jede weitere Revision wird mit CHF 75–150/Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt
Eine Revisionrunde ist definiert als: Ein Durchgang durch das Material mit Anmerkungen des Kunden
6.3 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen behandelt und zusätzlich in Rechnung gestellt:
Beispiele: Zusätzliche Drehtage, erweiterte Schnitte, VFX-Arbeiten, Musik-Produktion, Grafikdesign, erweiterte Farbkorrektur
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Urheberrecht und Eigentum
Alle von Runningfilms erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht gemäss URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte):
Filme, Videos und Schnitte
Fotografien und Bilder
Grafiken und Animationen
Musik und Sounddesign (sofern vom Auftragnehmer produziert)
Konzepte und kreative Ideen
Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer (Runningfilms).
7.2 Nutzungsrechte (Lizenzierung)
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang:
Standard-Lizenz:
Verwendung für den vereinbarten Zweck (z. B. Hochzeitsvideo für private Vorführung)
Verbreitung im ursprünglich geplanten Medium (z. B. Online-Plattformen, Social Media)
Räumlich: Weltweit
Zeitlich: Unbegrenzt
Einschränkungen:
Keine Änderung oder Bearbeitung ohne Genehmigung
Keine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf
Keine Nutzung zur Bewerbung von konkurrierenden Dienstleistern
Erweiterte Lizenzen (z. B. kommerzielle Nutzung, exklusive Nutzungsrechte) werden separat verhandelt und sind teurer.
7.3 Nutzung durch Runningfilms
Runningfilms behält sich das Recht vor, produzierte Inhalte für eigene Referenzzwecke zu verwenden:
Portfolio und Website: Ausschnitte oder Auszüge auf der eigenen Website
Social Media: Instagram, YouTube, LinkedIn (mit Credit/Verlinkung)
Werbung: In Bewerbungsmaterialien für ähnliche Projekte
Auszeichnungen: Einreichung bei Film- oder Fotofestivals
Ausnahme: Falls der Kunde dies explizit schriftlich ablehnt, wird diese Nutzung nicht erfolgen (z. B. bei vertraulichen Firmenvideos).
7.4 Musik und Stockmaterial
Musik und Soundeffekte:
Falls Runningfilms lizenzfreie Musik oder Sound-Effekte verwendet, trägt der Auftragnehmer die Kosten für diese Lizenzen
Die Lizenzen gelten für den vereinbarten Verwendungszweck
Für kommerzielle oder erweiterte Nutzung müssen zusätzliche Lizenzen erworben werden
Stock-Footage und Bilder:
Falls Stock-Footage oder lizenzierte Bilder verwendet werden, werden diese Kosten separat abgerechnet
Die Lizenz gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck
7.5 Moral Rights (Urheberpersönlichkeitsrechte)
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberpersönlichkeitsrechte vor:
Recht auf Namensnennung (Credit)
Recht auf Werkintegrität (Schutz vor Verstümmelung)
Recht, das Werk nicht veröffentlichen zu lassen
Der Kunde verpflichtet sich, Runningfilms in den Credits zu nennen oder auf entsprechende Anfrage hin angemessene Credits zu platzieren.
8. Zahlungsweisen und Abrechnungen
8.1 Rechnungsstellung
Rechnungen werden nach Projektabschluss oder gemäss Zahlungsplan ausgestellt.
Jede Rechnung mmt folgende Informationen:
Rechnungsnummer und Datum
Beschreibung der Leistungen
Anzahl geleisteter Stunden oder Flatrate
Preis und Steuersätze
Zahlungsfrist (30 Tage)
Zahlungsdetails
8.2 Zusätzliche Ausgaben und Nebenkosten
Falls während des Projekts unerwartete Zusatzkosten entstehen (z. B. Parkgebühren, Permits, Übernachtungen), wird der Kunde vorab informiert und muss diese Kosten akzeptieren.
Diese werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
9. Lieferung und Abnahme
9.1 Lieferumfang und Format
Der Auftragnehmer liefert die finalen Dateien in folgendem Standard-Format:
Video: Hochaufgelöst (mindestens 1080p), H.264-Codec, MP4-Container
Bilder: JPG-Format (hochaufgelöst, sRGB-Farbraum)
Weitere Formate: Auf Anfrage gegen Zusatzgebühr
Besondere Formate (4K, RAW, ProRes, DCP) werden als Zusatzleistung berechnet (CHF 100–500 zusätzlich).
9.2 Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt:
Nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Anzahlung
Nach Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden
Lieferfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Bemühen eingehalten.
Bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.
9.3 Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde hat das Recht, die finalen Dateien zu überprüfen. Falls Mängel festgestellt werden:
Der Kunde meldet Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Runningfilms beseitigt berechtigte Mängel kostenlos
Nach Behebung der Mängel gilt das Werk als abgenommen
Abnahme nach 7 Tagen ohne Beanstandung: Das Werk gilt als akzeptiert.
10. Stornierung, Terminabsagen und Rücktritt
10.1 Stornierung durch den Kunden
Falls der Kunde ein bestätigtes Projekt storniert oder verschiebt:
Zeitpunkt Erstattung Mehr als 30 Tage vor Projektstart 100% Erstattung (abzüglich Admin-Gebühren CHF 50) 15–30 Tage vor Projektstart 50% Erstattung der Anzahlung Weniger als 14 Tage vor Projektstart Keine Erstattung. Volle Rechnung wird gestellt Am Projekttag oder später Volle Rechnung wird gestellt plus Ausfallentschädigung
10.2 Ausfallentschädigung
Falls der Kunde den Termin ohne ausreichenden Grund kurzfristig absagt oder verschiebt:
Runningfilms kann eine Ausfallentschädigung fordern
Diese entspricht den bereits reservierten Kapazitäten und entgangenen Gewinnen
Üblicherweise 30–100% des vereinbarten Honorars
10.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmen
Runningfilms behält sich das Recht vor, von einem Projekt zurückzutreten, falls:
Der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt
Der Kunde Zustimmungen oder Materialien nicht bereitstellt
Der Kunde illegale Handlungen oder Zensur verlangt
Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen
Im Falle des Rücktritts:
Bereits geleistete Arbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt
Der Kunde erstattet die Anzahlung nicht
11. Haftung und Schadensersatz
11.1 Haftungsbeschränkung
Runningfilms haftet nur für Schäden, die durch:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
Dies entspricht Schweizer Recht (OR Art. 99, 100)
Für folgende Schäden besteht KEINE Haftung:
Technische Ausfälle oder Serverausfälle
Datenverlusten (Backups sind nicht garantiert)
Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien)
Wetterbedingungen, die Außenaufnahmen unmöglich machen
Kurzfristige Ausfälle von Crew-Mitgliedern
Geräteausfälle während der Produktion (sofern Ersatz bereitgestellt wird)
11.2 Entschädigung im Schadensfall
Falls Runningfilms haftet, ist die Entschädigung begrenzt auf:
Direktschäden: Maximal die Höhe der bereits gezahlten Honorare
Keine Entschädigungen für: Entgangene Gewinne, Produktionsverzögerungen, immaterielle Schäden
11.3 Dokumentation und Backups
Runningfilms speichert Projektdateien während und nach der Produktion:
Während der Produktion: Auf verschlüsselten externen Festplatten
Nach Projektabschluss: Für 3 Monate, dann Löschung
Längerfristige Archivierung: Kann gegen Zusatzgebühr (CHF 50/Monat) vereinbart werden
Der Kunde ist selbst verantwortlich, umgehend nach Erhalt eine Sicherungskopie anzulegen.
12. Versicherung und Sachschäden
12.1 Haftpflichtversicherung
Runningfilms ist haftpflichtversichert für:
Persönliche Verletzungen
Sachschäden durch Runningfilms oder dessen Equipment
Haftung für Dritte
Die Versicherung deckt grundsätzlich bis CHF 1 Million pro Schadensfall.
12.2 Equipment und Sachschäden
Falls während der Produktion Equipment des Kunden beschädigt wird (z. B. Location-Schaden), bemüht sich Runningfilms, die Versicherung einzubeziehen.
Der Kunde sollte vor dem Drehtag prüfen, ob eine zusätzliche Produktionsversicherung nötig ist (z. B. für teure Locations oder Equipment).
13. Datenschutz und Datensicherheit
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung dieser Website geregelt.
Zusätzlich:
Kundendaten: Werden ausschliesslich für die Projektabwicklung verwendet
Projektdateien: Werden nach 3 Monaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart
Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
14. Verwendbarkeit und Qualitätsstandards
14.1 Professionelle Standards
Runningfilms arbeitet nach internationalen professionellen Standards:
Industriestandard-Ausrüstung und Software
Professionelle Produktionstechniken
Beachtung von Best Practices in Videografie und Fotografie
Es werden jedoch keine absoluten Qualitätsgarantien gegeben, da Kreativarbeit subjektiv ist.
14.2 Künstlerische Freiheit
Runningfilms behält sich künstlerische Freiheit vor, sofern dies nicht dem vereinbarten Konzept zuwider läuft:
Kadrage und Bildkomposition
Schnitt-Rhythmus und Storytelling
Farbkorrektur und visueller Stil
15. Besondere Projekttypen
15.1 Hochzeiten und Events
Besonderheiten:
Der Termin ist fix und kann nicht verschoben werden
Rücktritt durch den Kunden: Volle Zahlungspflicht (siehe Punkt 10)
Backup-Gerät: Ein zweites Kamera-System wird immer mitgebracht
Rohschnitt: Wird üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen geliefert
15.2 Unternehmensvideos und Kampagnen
Der Leistungsumfang wird sehr detailliert im Angebot festgehalten
Mehrere Revisionen sind üblich und begrenzt auf 2–3 Durchgänge
Jede zusätzliche Revision wird zusätzlich berechnet
15.3 Social-Media-Content
Formate und Länge werden im Angebot spezifiziert
Häufige und schnelle Revisionen sind möglich (bis 5 Runden im Paket)
Über 5 Revisionen hinaus: CHF 50/Stunde
16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
16.1 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer und der Kunde behandeln Projektinformationen, Inhalte und Geschäftsdaten als vertraulich.
Ausnahmen:
Verwendung zu Referenzzwecken (sofern nicht ausdrücklich untersagt)
Erforderliche Offenlegungen gegenüber Behörden oder Gerichten
Offenlegung gegenüber Subunternehmern oder Dienstleistern (mit Geheimhaltungsverpflichtung)
16.2 Non-Disclosure Agreement (NDA)
Falls ein Projekt besonders vertraulich ist, kann ein separates NDA unterzeichnet werden.
17. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht
17.1 Gesamter Vertrag
Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und dem Projekt-Briefing den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.
Mündliche Absprachen sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
17.2 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
17.3 Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere:
Obligationenrecht (OR)
Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG)
Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)
Gerichtstand: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers oder, sofern dieser im Ausland ist, das Gericht in Thun (Kanton Bern, Schweiz).
17.4 Streitbeilegung
Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Parteien, eine Einigung im direkten Gespräch zu erreichen.
Falls dies nicht gelingt, kann die Sache dem Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt werden.
17.5 Änderungen dieser AGB
Runningfilms behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen gelten für zukünftige Projekte.
Für laufende Projekte gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig waren.
18. Kontakt und Beschwerdeverfahren
18.1 Beschwerde und Reklamation
Falls der Kunde mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist:
Mündliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Schriftliche Beschwerde mit konkreter Beschreibung der Mängel
Lösungsversuch: Runningfilms reagiert innerhalb von 5 Arbeitstagen
18.2 Kontakt
E-Mail: eliad.renner@bluewin.ch
Telefon: 077 511 21 26
Adresse: Eliad Renner, Fellerstrasse 9, 3604 Thun, Schweiz
Gültig ab: April 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026




